Schrottimmobilien: OLG Karlsruhe verurteilt Badenia Bausparkasse erneut zum Schadensersatz
am 14.07.2006 von Recht und Alltag
Mit zwei Urteilen vom 21.06.2006 (Az.: 15 U 50/02 und 15 U 64/04) hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe die Badenia Bausparkasse erneut zum Schadensersatz verurteilt. Nunmehr liegen auch die schriftlichen Urteilsgründe vor.
In den beiden im wesentlichen gleich gelagerten Fällen hatten die Kläger Eigentumswohnungen in Hamburg bzw. in Westerstede (Niedersachsen) als Anlageobjekte erworben. Bei den Wohnungen handelte es sich nach Meinung der Kläger um sogenannte „Schrottimmobilien“. Verkäuferin war eine zur Aachener und Münchener Gruppe gehörende Wohnungsgesellschaft. Finanziert wurden die Wohnungen von der Badenia Bausparkasse, die ebenfalls zur Aachener und Münchener Gruppe gehört. Als Vermittler traten gegenüber den Klägern Vertreter der Heinen & Biege-Gruppe auf, die in den 90er Jahren in größerem Umfang Wohnungen aus dem sozialen Wohnungsbau als Anlageobjekte verkauften, wobei in mehr als 5000 Fällen gleichzeitig eine Finanzierung der Badenia vermittelt wurde. Die Firmen der Heinen & Biege-Gruppe sind heute insolvent.
Bereits mit Urteil vom 24.11.04 (Az.: 15 U 4/01) hat der 15. Zivilsenat die Badenia in einem Parallelfall zum Schadensersatz verurteilt. Der Senat hat nun auch in den beiden aktuellen Fällen festgestellt, die Badenia habe Aufklärungspflichten gegenüber ihren Kunden in erheblichem Umfang verletzt. Die Kläger seien auf Grund der Darlehensbedingungen der Badenia gezwungen gewesen, einem so genannten Mietpool beizutreten. Der Mietpool habe den Klägern jede Möglichkeit genommen, die Wohnung selbst zu verwalten. Die Badenia habe es versäumt, die Kläger über die mit dem Mietpool verbundenen erheblichen Risiken aufzuklären. Die Verletzung von Aufklärungspflichten führe zum Schadensersatz.
Das von Heinen & Biege entwickelte Mietpoolkonzept war nach den Feststellungen des Senats …
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