“Schrottimmobilien” – Kommentierung der Entscheidungsserie des BGH vom 11.01.2011

von Rechtsanwalt Martin Wolters, mzs Rechtsanwälte, in ZfIR 10/2011, S. 362 ff.

Das aktuelle Mai-Heft der ZfIR enthält nur auf den ersten Blick eine Anmerkung zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.01.2011 – Aktenzeichen XI ZR 220/08 – zum Thema “Schrottimmobilien”. Vielmehr befasst sich mein Kollege Rechtsanwalt Martin Wolters gleich mit insgesamt acht (!) Urteilen, die der XI. Zivilsenat am 11.01.2011 zu diesem Thema gefällt hat. Alle acht Urteile befassen sich im Wesentlichen mit der arglistigen Täuschung über Vertriebsprovisionen.

Folgende Fragen galt es hierzu vom Bundesgerichtshof zu beantworten: Liegt eine arglistige Täuschung der Anleger vor, wenn der Vermittler ein Formular „Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag“ verwendet, in dem konkrete Vermittlungsprovisionen genannt sind, sich aber im nachhinein herausstellt, dass weitere Provisionen in den Kaufpreisen der Objekte versteckt waren? Und falls ja: Kann diese Täuschung eine Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank begründen?

Die Bundesgerichtshof bejaht beide Fragen. Kollege Wolters erläutert in der Anmerkung ausführlich die Begründung des Bundesgerichtshofs. Diese erscheint so nachvollziehbar, dass es den Leser überrascht, dass sich die Instanzgerichte mit der Behandlung solcher Fälle in der Vergangenheit schwer taten. So haben die Oberlandesgerichte in allen Fällen der Entscheidungsserie vom 11.01.2011 übersehen, dass es für eine arglistige Täuschung nur darauf ankommt, dass die in dem formularmäßigen Vermittlungsauftrag gemachten Angaben über die Vermittlungsprovisionen inhaltlich falsch sind.

Bedeutung für enttäuschte Anleger Die Klarstellungen des Bundesgerichtshofs dürften nach unserer Einschätzung die Behandlung solcher Fälle vor den Instanzgerichten in Zukunft deutlich erleichtern. Die Gerichte werden nur noch Feststellungen zur Höhe der Gesamtvertriebsprovisionen zu treffen haben. Sollten diese höher gewesen sein als in dem jeweiligen Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag ausgewiesen, dürfte ohne Weiteres von eine…

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Themen: Urteile , Rechtsanwalt , Bundesgerichtshof , Lte , Schrottimmobilien , Arglistige Täuschung , Veröffentlichungen , Aufklärungspflicht , Vertriebsprovisionen , Bgh XI ZR 220/08 , Objekt- Und Finanzierungsvermittlungsauftrag

Erschienen 1. Juni 2011 auf http://blog.mzs-recht.de.

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