Schröder ./. Westerwelle: Urteil im Duell der Rechtsanwälte erst am Montag

Und natürlich gönne ich Gerhard Schröder jeden Rubel. Ich finde es allerdings problematisch, dass er als Bundeskanzler einer Firma einen Auftrag gegeben hat und dann wenige Wochen nach Amtsübergabe in die Dienste eben jener Firma tritt.

Um diesen Satz streiten Gerhard Schröder und Guido Westerwelle vor Gericht. Heute mussten sich die Richter im Saal B335 des Hamburger Landgerichts fragen, was der durchschnittliche Leser unter dem Wort „Auftrag“ versteht. Denn eigentlich dreht sich der Rechtsstreit nur um dieses eine Wort. Im Verfügungsverfahren hatte Schröder gegen Androhung einer Geldstrafe erreichen können, dass Westerwelle die umstrittenen Äußerungen nicht wiederholen darf.

Formaljuristisch ist die Frage einfach zu beantworten: Die Verträge zum Bau der Pipeline wurden von den beteiligten Unterneh…

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Themen: Saal , Westerwelle

Erschienen 31. März 2006 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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