Schröder ./. Westerwelle (2)

“Ich finde es allerdings problematisch, dass er als Bundeskanzler einer Firma einen Auftrag gegeben hat und dann wenige Wochen nach Amtsübergabe in die Dienste eben jener Firma tritt.”

Im Rechtsstreit um dieses Zitat von Guido Westerwelle fand heute die Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg statt. Ein Unterliegen Westerwelles wird vermutet, da das Gericht wohl der Auffassung Schröders folgt: Man dürfe nicht Äußerungen in den Raum stellen, in denen einem anderen unterstellt werde, etwas getan zu haben, was er nicht getan habe. Und Schröder hat im Zusammenhang mit der Ostsee-Pipeline keinen “Auftrag gegeben”. Er hat - zusammen mit der damaligen Bundesregierung - auf deutscher Seite die politischen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass das Pipeline-Projekt möglich wurde. Die Verträge haben natürlich die Beteiligten Unternehmen Gasprom, Eon und BASF gemacht.

Ich hatte mich schon gewundert, wie diese Einstweilige Verfügung überhaupt zustande kommen konnte und warum die anderen Kritiker keine bekommen haben. Die haben sich einfach anders ausgedrückt. Und niemand hat’s gemerkt, weil jeder wusste, was gemeint war.

Westerwelles Anwalt berief sich auf eine Beauftragung im umgangssprachlichen Sinne und zitierte eine “Meldung an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages” in der es hieß:

“im Rahmen des von Schröder und Putin vereinbarten Gaspipeline-Projekts”

Da hätte Westerwelle ja einfach “Auftrag verschafft” sagen können.

Quellen: Lawblog Financial Times Deutschland

Vorher in diesem Blog: Schröder ./. Westerwelle, 23.03.2006

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Themen: Landgericht Hamburg
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 31. März 2006 auf http://www.ra-blog.de.

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