Schröder ./. Westerwelle

Gerhard Schröder, der maßgebliche politische Entscheider in Sachen Ostsee-Pipeline, der nach Beendigung seiner Kanzlerlaufbahn überraschend in den Aufsichtsrat der Gasprom-Tochtergesellschaft NEGP (North European Gas Pipeline) berufen wurde, hat jetzt ebenso überraschend vor dem Landgericht Hamburg eine Unterlassungsverfügung gegen FDP-Chef Guido Westerwelle erwirkt. Anlass war ein Interview, in dem Westerwelle erklärt hatte, er gönne Schröder jeden Rubel, und weiter:

“Ich finde es allerdings problematisch, dass er als Bundeskanzler einer Firma einen Auftrag gegeben hat und dann wenige Wochen nach Amtsübergabe in die Dienste eben jener Firma tritt.”

Schröders Anwalt hatte Westerwelle schriftlich mitgeteilt, dass dies “grob unwahr” sei. Nach der einstweiligen Verfügung darf Westerwelle nun erst einmal seine Kritik nicht wiederholen, ansonsten droht ein Ordnungsgeld. Da Westerwelle aber juristisch vorgebildet ist, beruft er sich auf die Meinungsfreiheit:

“Das werden wir doch mal ausfechten (..) Denn diesen Versuch, die Kritiker an seinem Seitenwechsel mundtot zu machen, von dem lasse ich mich nicht einschüchtern.” (…) “Den Versuch von Gerhard Schröder, Kritik an ihm gerichtlich zu unterdrücken, werte ich als Angriff auf die Meinungsfreiheit.”

Westerwelle hat jetzt auch einen Anwalt beauftragt und wird gegen die Verfügung Widerspruch einlegen.

Interessant wäre natürlich der Inhalt des Verfügungsantrags. Vielleicht stellt Westerwelle diesen ja demnächst der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung. Dann wüsste man auch, was genau da jetzt eigentlich “grob unwahr” gewesen sein soll.

Quellen: Lawblog n.tv Zeit

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Themen: Aufsichtsrat , Landgericht Hamburg , Fdp , Guido Westerwelle , Ostsee , RA Westerwelle
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 23. März 2006 auf http://www.ra-blog.de.

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