Schröder gewinnt gegen Westerwelle

Diese von FDP-Chef Westerwelle getätigte Aussage ist unwahr:

“Ich finde es allerdings problematisch, dass er als Bundeskanzler einer Firma einen Auftrag gegeben hat und dann wenige Wochen nach Amtsübergabe in die Dienste eben jener Firma tritt.”

Deshalb darf Westerwelle sie nach heutigem Urteil des Landgerichts Hamburg nicht wiederholen. Das Gericht hatte bereits in der mündlichen Verhandlung vom vergangenen Freitag darauf verwiesen, dass Westerwelles Bezug auf eine “Auftragsvergabe” eine Tatsachenbehauptung und keine Meinungsäußerung sei. Ex-Kanzler Schröder habe aber keinen Auftrag im formalen Sinne erteilt.

Faktisch hatte Schröder zusammen mit dem russischen Präsidenten die politischen Rahmenbedingungen für den Bau der Ostsee-Pipeline geschaffen und war nach Beendigung seiner Kanzlerlaufbahn in den Aufsichtsrat des Betreiberkonsortiums NEGP, einer Tochtergesellschaft der russischen Gasprom, berufen worden.

Quelle: Spiegel Süddeutsche

Vorher in diesem Blog: Schröder ./. Westerwelle (2), 31.03.2006 Schröder ./. Westerwelle, 23.03.2006

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Themen: Hamburg

Erschienen 3. April 2006 auf http://www.ra-blog.de.

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