Schrittweiser Abschied von der Glühlampe

In Brüssel sind am Montag Mindestanforderungen an die Effizienz für Haushaltslampen beschlossen worden, die zu einem schrittweisen Verschwinden der Glühlampen vom Markt führen sollen. Die erste Stufe soll bereits am 1. September 2009 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine matten Glühbirnen und keine klaren Glühbirnen ab 100 Watt mehr verkauft werden. Für kleinere klare Glühbirnen soll das Verkaufsverbot spätestens ab September 2012 gelten. Der von Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission beschlossene Verordnungsentwurf sieht im Einzelnen folgende Anforderungen vor:

Ab dem 1. September 2009 dürfen generell keine matten Glühbirnen mehr verkauft werden. Für matte Leuchten gilt dann Effizienzklasse A.

Auch klare Lampen mit 100 Watt und mehr laufen zu diesem Zeitpunkt aus. Für klare Lampen gilt generell Effizienzklasse C, aber zu verschiedenen Zeitpunkten: Ab dem 1. September 2010 müssen auch die klaren Lampen mit 75 Watt vom Markt verschwinden. Für die Standardglühlampe mit 60 Watt gilt ein Verkaufsverbot ab 1. 9. 2011, für die Glühlampe mit 10 Watt ab September 2012.

Ab dem 1. September 2016 gelten dann für alle Haushaltslampen Effizienzanforderungen, die der Effizienzklasse B entsprechen. Damit sind dann auch viele herkömmliche Halogenlampen nicht mehr effizient genug und verschwinden vom Markt.

Die technikunabhängig definierten Effizienzanforderungen für klare Lampen treffen auch ineffiziente Energiesparlampen und auch ineffiziente LEDs. Neben Effizienzanforderungen wird auch die Gebrauchstauglichkeit der Lampen zum Kriterium. Dies betrifft die Haltbarkeit, die Schaltfestigkeit, die Zündzeit und die Anlaufzeit. Damit ist auch die Zeit für Energiesparlampen geringer Qualität abgelaufen.

EU-Rat und EU-Parlament müssen dem Verordnungsentwurf noch zustimmen. Die EU-Verordnung konkretisiert die Vorgaben der EU-Richtlinie für energiebetriebene Produkte, die so genannte Ökodesign-Richtlinie und gilt nach der Verabschiedung direkt in allen Mitgliedsstaaten. Das heißt, es ist wird keine gesonderte Umsetzung in deutsches Recht notwendig werden.

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Erschienen 10. Dezember 2008 auf http://www.rechtslupe.de.

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