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Schrempp-Rücktritt und ad hoc

am 15.02.2006 von http://www.law-blog.de/

Am 15. März 2006 hat sich das Stuttgarter Landgericht mit den Aktionärsklagen einiger Anleger zu beschäftigen, die der Meinung sind, dass der Rückzug Schrempps früher hätte veröffentlicht werden müssen, als dies der Fall war.
Kläger ist hier ein Kleinanleger, der an dem rasanten Kursanstieg der Daimler-Aktie von zeitweise 10% nach Bekanntgabe der Top-Personalie nicht mehr partizipieren konnte, da er einen Tag zu früh seine Aktien verkauft hatte.
Wieder einmal dreht es sich hier um die Frage, wann Insiderinformationen veröffentlicht werden müssen. Durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz im Herbst 2004 wurden die Vorgaben nochmals verschärft. Seitdem ist die Unsicherheit der Unternehmen, wann was zu veröffentlichen ist, weiter gestiegen. Auch der Emittentenleitfaden der BaFin (Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen) vom Juli 2005 konnte auch nur in einigen Punkten Klarheit schaffen.
Erstmals beschäftigt sich nun ein Gericht mit der Auslegung eines der unbestimmten Rechtsbegriffe, die uns das Anlegerschutzverbesserungsgesetz und die daraus resultierenden Änderungen des Wertpapierhandelsgesetz bescherte. Prognosen, Umstände, Absichten, teils von Gerüchten ist die Rede, wenn es um das Ob der Veröffentlichungspflicht von Insiderinformationen geht. Die Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen ist den Juristen nicht neu, sondern tägliches Brot.
Problem ist, dass es bei den heute so volatilen und informationsanfälligen sprunghaften Märkten, weit abseits von handfesten Unternehmenskennzahlen und …

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Erste Klage wegen Schrempp-Rücktritt

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Rücktritt mit juristischem Nachspiel

Handakte WebLAWg / DaimlerChrysler wird im Zusammenhang mit dem Rücktritt des früheren Vorstandschefs Jürgen Schrempp von zwei auf Aktienrecht spezialisierten Kanzleien auf Schadenersatz verklagt. Die Kläger werfen dem Autobauer vor, den Rückzug Schrempps zu spät…

Grenzen der Verschwiegenheit €

Handakte WebLAWg / Der Rücktritt Jürgen Schrempps beschäftigt die Gerichte und wirft ein Schlaglicht auf den schwierigen Umgang vieler Unternehmen mit ihren Informationspflichten. (…) Kläger ist ein Kleinanleger. Er hatte am Tag, an dem Schrempps Rücktritt …

BGH entscheidet im Fall Schrempp gegen Daimler

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Ad-hoc Mitteilung zu Schrempp-Rücktritt war rechtzeitig

Verschmelzungsbericht / Das OLG Stuttgart hat gestern im nach eigenen Angaben ersten Prozess nach dem neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) festgestellt, dass DaimlerChrysler die Information über das Ausscheiden von Jürgen Schrempp als Vorstandsvorsitzender…

Ad-hoc-Publizität und Pflichten eines Emittenten

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Prognosebericht

Law-Blog / Das Jahr 2005 war für die meisten börsennotierten Unternehmen eine Herausforderung. Erstmals war Konzerne gezwungen, ihren Jahresabschluss nach Internationalen Rechnungslegungsvorschriften aufzustellen. Daneben gelten die DRS, die Deutschen Rechnu…

DaimlerChrysler: Musterfeststellungsverfahren nach KapMuG

Unternehmensrechtliche Notizen / Das Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG) ist teilweise seit dem 20.8.2005 und vollständig seit dem 1.11.2005 in Kraft. Bisher sind zwei Verfahren mit 15 Musterfeststellungsanträgen (§ 1…

Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung prüft Veröffentlichungen der Vorstandsbezüge

www.unternehmensjurist.de / Börsennotierte Firmen müssen ab 2007 damit rechnen, dass die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) die Veröffentlichung der individuellen Vorstandsbezüge unter die Lupe nimmt. Ein absichtliches Verschweigen von einzelnen Managerbezüge…

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Arne Trautmann, Dr. Chr.Ostermaier

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