Schornsteinfeger
am 12.03.2008 von Blickpunkt Recht & Steuern
Heute ist der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Der Entwurf sieht vor, dass die Haus- und Wohnungseigentümer in Zukunft die Wahl haben, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen. Der Entwurf setzt damit die Vorgaben aus dem Vertragsverletzungsverfahren um, das die Europäische Kommission im April 2003 wegen des bisherigen Schornsteinfegergesetzes gegen Deutschland eingeleitet hatte.
So ganz soll die Wahlfreiheit im Schornsteinfegerwesen dann aber doch nicht eingeführt werden. Denn gleichzeitig soll - angeblich um den hohe Standard in Betriebs- und Brandsicherheit sowie Umweltschutz in Deutschland zu erhalten - in jedem Kehrbezirk ein Schornsteinfeger als so genannter Bezirksbevollmächtigter über ein Formblatt kontrollieren, ob die vorgeschriebenen Arbeiten tatsächlich durchgeführt wurden. Zusätzlich werden die Bezirksbevollmächtigten zweimal im Vergabezeitraum eine “Feuerstättenschau” durchführen, um feststellen zu können, ob Änderungen an Anlagen erfolgt sind oder …
PNR-Abkommen
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Schornsteinfeger
Blickpunkt Recht & Steuern / Die EU-Kommission hat am 18. Oktober 2006 eine Begründete Stellungnahme zum Schornsteinfegergesetz an die Bundesrepublik Deutschland übermittelt. Damit hat sie den nächsten Schritt im Rahmen des seit 2003 laufenden Vertragsverletzungsv…
Schornsteinfeger
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