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Schornsteinfeger

am 15.12.2006 von Blickpunkt Recht & Steuern

Die EU-Kommission hat am 18. Oktober 2006 eine Begründete Stellungnahme zum Schornsteinfegergesetz an die Bundesrepublik Deutschland übermittelt. Damit hat sie den nächsten Schritt im Rahmen des seit 2003 laufenden Vertragsverletzungsverfahrens im Hinblick auf das derzeit bestehende Berufsrecht der Schornsteinfeger eingeleitet. Die Kommission sieht in ihrer Begründeten Stellungnahme das bestehende Recht als großteils europarechtswidrig an. Insbesondere verstoßen die bestehenden Regelungen nach Auffassung der EU-Kommission gegen die Dienstleistungs- und die Niederlassungsfreiheit. Hierzu hat nunmehr die Bundesregierung ihrerseits Stellung genommen und in diesem Zusammenhang Eckpunkte zur zukünftigen Ausgestaltung des Schornsteinfegerrechts übermittelt.
Danach soll das geltende Kehrbezirkssystem so umgestaltet werden, dass zwar zum einen der Bezirksschornsteinfeger in einem eng begrenzten Kernbereich hoheitliche Aufgaben ausführt und hierbei abschließende Entscheidungen trifft. Zum anderen sollen aber alle diejenigen Schornsteinfegerarbeiten, die keine Kontrollaufgaben beinhalten, dem Wettbewerb geöffnet werden. Damit werden in dem Bereich der Schornsteinfegerarbeiten, die keine Kontrollaufgaben beinhalten, sowohl die Niederlassungsfreiheit als auch die Dienstleistungsfreiheit für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung aus dem EU-Ausland uneingeschränkt gewährleistet. Darüber hinaus soll trotz der Bereichsausnahme des Art. 45 EGV für den Bereich der Kontrollaufgaben ein diskriminierungsfreier Zugang für die europäischen Bewerber gewährleistet werden.
Im rahmen der Reform des Schornsteinfegergesetzes sind folgende Änderungen vorgesehen:

Im Hinblick auf die EU-rechtlichen Vorgaben wird der Tätigkeitsbereich, in dem der Bezirksschornsteinfeger im Bezirk ausschließlich tätig sein darf, im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage im Umfang eingeschränkt.
Bezirksschornsteinfeger sind die natürlichen Personen, die die hoheitlichen Aufgaben in einem Bezirk ausführen.
Zu dem Tätigkeitsbereich (hoheitliche Aufgaben), in dem der Bezirksschornsteinfeger ausschließlich tätig ist, gehören künftig nur noch

die Kontrolle der den Eigentümern obliegenden Pflichten,
Überprüfungsarbeiten in Bezug …

Joachim Datko am 21.12.2007 um 04:31 Uhr:

Links zum Schornsteinfegermonopol

Portal :
www.kontra-schornsteinfeger.de
Forum :
www.schornsteinfeger-ko.de
Allgemein :
www.monopole.de

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Dr. Dr. Horst Poller von Haus & Grund nennt die Schornsteinfeger ein Symbol für nutzlose Beschäftigung, ein Symbol für Monopolisten und ein Symbol für Lobbyisten.

Die Wohnnebenkosten sind nur so hoch, weil viele Monopolisten uns abkassieren. Die freie Marktwirtschaft steht dabei lediglich auf dem Papier.

Joachim Datko, Bayern
Ingenieur, Physiker

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