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Schonvermögen beim Elternunterhalt jedenfalls 5 % des Bruttoeinkommens bis zum Renteneintritt

am 10.11.2006 von http://blog.juracity.de

Der BGH (Aktenzeichen XII ZR 98/04) hat entschieden, dass dem unterhaltspflichtigen Kind beim Elternunterhalt Schonvermögen verbleiben muss in Höhe von jedenfalls 5 % seines Bruttoeinkommens bis zum Renteneintritt.Grundsätzlich muss auch das eigene Vermögen für Unterhaltsleistungen eingesetzt werden. Allerdings gibt es sog. Schonvermögen, das der Unterhaltspflichtige nicht einsetzen muss. Wie hoch dieses Schonvermögen ist, ist gesetzlich nicht vorgegeben. Der BGH hat nun entschieden, dass für die Bemessung des Altersvorsorgeschonvermögens abgestellt wird auf die bis zum Einsatz der Unterhaltspflicht zurückgelegten Berufsjahre. Dabei wird ein Betrag von 5 % des letzten Bruttoeinkommens mit einem Zinssatz von 4 % als kontinuierlich angelegt betrachtet. Im konkreten Fall ergab dies …

Elternunterhalt: Schonvermögen bei Altersvorsorge des Kindes

JuracityBlog / Der BGH (Urteil vom 30.08.2006, Aktenzeichen XII ZR 98/04) entschied, dass dem Kind beim Elternunterhalt ein angemessenes Schonvermögen für die eigene Altersvorsorge zu belassen ist. Grundsätzlich muss ein Kind nicht nur aus eigenem Ei…

BGH: Zum Schonvermögen beim Elternunterhalt

Rechtblog / Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Kind für den Unterhalt seiner Eltern notfalls auch sein Vermögen einsetzen muss. Sachverhalt: Die klagende Körperschaft …

Unterhalt: Ist die Mietbelastung des Unterhaltspflichtigen geringer als im Selbstbehalt eingerechnet, führt dies nicht zu einer Reduzierung des Selbstbehalts

JuracityBlog / Das OLG Hamm (Aktenzeichen 11 UF 83/05) hat entschieden, dass eine geringere Mietbelastung als sie im unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt eingerechnet ist, nicht zu einer Verringerung des Selbstbehalts führt. Das Gericht hat vielmehr die Ansicht…

Kindesunterhalt: Aufwendungen für private Altersvorsorge mindern das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht

JuracityBlog / Das OLG Düsseldorf (Aktenzeichen II UF 19/06) hat entschieden, dass Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen für private Altersvorsorge unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen sind. Solche Aufwendungen mindern das unterhaltsrechtli…

Hartz IV: Garage wird nicht übernommen

JuracityBlog / Schön, wer eine eigene Garage hat. Aber kann dies auch der beanspruchen, der vom Arbeitslosengeld II lebt? Ja, meinte ein Antragsteller in Bayern. Er begründete dies damit, dass seine Wohnung nur geringe Kosten verursache und der zum Schonv…

Enkelunterhalt: Großeltern haben denselben Selbstbehalt wie beim Elternunterhalt

JuracityBlog / Der BGH (Aktenzeichen XII ZR 137/04) hat entschieden, dass die Großeltern, die auf Unterhalt für ihre Enkel in Anspruch genommen werden, denselben Selbstbehalt haben müssen wie die Kinder gegenüber den Eltern beim Elternunterhalt.…

Kindesunterhalt: Erhöhter Selbstbehalt für Großeltern, die für ihre Enkel zahlen müssen

JuracityBlog / Der BGH (Aktenzeichen XII ZS 35/04) hat entschieden, dass sich Großeltern, die auf Kindesunterhalt für ihre Enkel in Anspruch genommen werden, auf erhöhte Selbstbehaltsbeträge berufen können, wie sie auch im Rahmen des Eltern…

500ster Blogbeitrag auf dem Juracityblog!

JuracityBlog / Wenn das kein Anlass ist, ins Wochenende zu feiern … Zum 500sten Beitrag…

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