Erneute Änderung im Fernabsatzrecht
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Durch den Gesetzesentwurf zum Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge, dem der Bundestag am 26.05.2011 zugestimmt hat werden die Vorschriften des Fernabsatzes und, insbesondere einmal mehr das Widerrufsrecht reformiert.
Warum diese Reform? Dies ist nach der Entscheidung des EuGH (Rechtssache C-489/07, ABl. C 256 vom 24.10.2009) deren Tenor im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist notwendig geworden. Hierin hatten die Richter des EuGH zum einen zum Ausdruck gebracht, dass die generelle Pflicht zum Wertersatz des Verbrauchers bei fristgerechtem Widerruf gegen die Richtlinie 2007/64/EG und damit Gemeinschaftsrecht verstößt. Zum anderen wurde allerdings auch klargestellt, dass ein genereller Ausschluss der Wertersatzpflicht nicht notwendig sei. Damit dient das Gesetz der Umsetzung von Europarecht, nach der Auslegung des Eingangs erwähnten Urteils.
Was wird neu geregelt? Durch das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen wird die Auslegung des EuGH zur oben angegebenen Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt (richtlinienkonforme Umsetzung). Daher wird vor allem der zu leistende Wertersatz im Falle eines erfolgten Widerrufs in Bezug auf eine erfolgte Prüfung durch den Verbraucher neu geregelt. Zudem enthält der Gesetzesentwurf eine neue Musterwiderrufsbelehrung (vgl S. 2 der Beschlussempfehlung).
Nach diesen Neuerungen wird der Verbraucher in einem Fernabsatzvertrag über die Lieferung von Waren regelmäßig nur noch dann Wertersatz zu leisten haben, wenn er die Ware einer Prüfung unterzogen hat, die
„über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht.“
Die auslegungsbedürftigen Begriffe „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ werden in der Beschlussempfehlung (legal-) definiert:
„Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.“
Damit ist klar, dass nur eine „kurzweilige“ Prüfung vom Wertersatz befreit.
Wann gilt das Gesetz? Müssen die neuen Vorschriften sofort beachtet werden? Um Gültigkeit zu entfalten, muss das Gesetz noch es verkündet werden.
Nach der Verkündung tritt das Gesetz in Kraft. Jedoch enthält die derzeitige Fassung noch eine Übergangsvorschrift. Nach dieser besitzen die „alten“ Belehrungen noch Gültigkeit bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem Verkündugnstermin.
Welche Folgen ergeben sich für den Unternehmer? Auf den ersten Blick scheint das neue Gesetz die Rechte der Verbraucher weiter zu stärken: Der Verbraucher kann sich bei einem Fernabsatzvertrag darauf berufen, dass er di…
» Vollständiger ArtikelErschienen 1. Juni 2011 auf http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html.
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