Schon wieder Reform des Erbrechts?
Unter der Überschrift “Ist unser noch zeitgemäß?”
diskutiert der 68. Deutsche Juristentag, ob bzw. welche Änderungen des materiellen erbrechts sinnvoll sind. Die Ständige Deputation
des Deutschen Juristentags hatte Prof. Dr. Anne Röthel (Bucerius Law School) mit der Prüfung dieser Fragen beauftragt. Nachfolgend
die für die Praxis wichtigsten Reformforderungen der Gutachterin: (1) Das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten muss
gestärkt werden.
(2) Vorempfänge von Abkömmlingen sind abweichend vom geltenden Konzept der §§ 2050 ff. BGB künftig generell auszugleichen, zumindest
wenn sie den Rahmen üblicher Gelegenheitsgeschenke überschreiten.
(3) Leistungen der Alterspflege sind auch dann abzugelten, wenn sie nicht von Abkömmlingen, sondern durch andere nahe stehende
Personen erbracht werden.
(4) Bei den Testierformen sind weitere Anreize zugunsten des öffentlichen Testaments zu schaffen.
(5) Wechselbezügliche Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten sind wegen ihrer potentiell gefährlichen Bindung für den
überlebenden Ehegatten idealiter notariell beurkundeten Verfügungen vorzubehalten. Zumindest ist eine Bindung des überlebenden
Ehegatten über den Tod des Erblassers hinaus auf Fälle zu beschränken, in denen die Bindungswirkung durch die Parteien ausdrücklich
angeordnet wird.
(6) Die lebzeitige Verfügungsbefugnis des verbliebenen Ehegatten, der ein bindendes gemeinschaftliches errichtet hat, oder eines Vertragserben is…
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