Schon gezahlt?
am 24.03.2006 von http://sewoma.de/berlinblawg
Die ARD wollte -gestützt auf Ihre Marke “ARD-Wahltipp”- die Domain http://wahltipp.de freieisen und ist damit gescheitert. Nach erfolgter Abmahnung hat der Inhaber der Domain allerdings nicht klein beigegeben, sondern negative Feststellungsklage erhoben. Das ist grundsätzlich das Rechtsmittel der Wahl, wenn man unter unbegründeten Abmahnungen zu leiden hat und auf den Kosten für die Rechtsverteidigung nicht selbst sitzen bleiben will. Die ARD mußte einsehen, daß sie etwas vorschnell vorgeprescht war und verzichtete schriftlich und strafbewehrt auf die Geltendmachung der Ansprüche, weigerte sich aber, die bis dahin angefallenen Kosten für die nun überflüssig gewordene negative Feststellungsklage zu tragen.
Wenig überraschend …
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Abmahnungen: Die 200 häufigsten Gründe
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Führerschein-Verlust: Tschechien hilft nicht immer
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Überlassung von Handy, PDA & Co. an Arbeitnehmer
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BGH: Werbung mit “Saisonschlussverkauf” muss nicht zeitlich begrenzt werden
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / BGH, Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 120/06 §§ 4 Nr. 4, 5 UWG Der BGH hat entschieden, dass ein Gewerbetreibender bei einer Werbemaßnahme nicht verpflichtet ist, diese zeitlich zu begrenzen. Er ist lediglich gehalten, eine zeitliche Begrenzung anz…
SCO vs. Linux: Prozess gegen Novell abgeschlossen
Handakte WebLAWg / Was im Januar 2004 mit einer Verleumdungsklage der SCO Group gegen Novell begann, ist nunmehr beendet. Mit dem von abschließenden Gerichtsurteil (PDF-Download) steht fest, dass Novell die Copyright-Rechte an Unix nicht veräußert hat, als es die Un…
