Versorgungsvollmacht: Eine wichtige Information (nicht nur) für ältere Mitbürger
DPMS INFO | 1. März 2005 — Ab sofort können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen …
Pro Tag registriert die Bundesnotarkammer etwa 400 neue Vollmachten, sagte Präsident Tilman Götte am Dienstag bei einer kleinen Feierstunde im Bundesjustizministerium. Zwei Jahre nach Gründung der Online-Datei sei das Interesse daran groß. Mit den Vollmachten können Personen des Vertrauens benannt werden, die im Fall der Fälle wichtige persönliche oder finanzielle Entscheidungen für einen treffen.
“Ich plädiere dafür, schon vorzusorgen, wenn man mittem im Leben steht“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Durch einen Schicksalsschlag könne jeder in die Situation kommen, aus psychischen oder physischen Gründen nicht mehr für sich selbst entscheiden zu können. Ohne eine Vorsorgevollmacht können Vormundschaftsgerichte aber einen beliebigen Betreuer benennen. Selbst bei Verheirateten würde nicht automatisch der Ehepartner als Betreuer eingesetzt. Die Gerichte seien aber gehalten, eine etwaige Vorsorgevollmacht zu berücksichtigen.
Das zentrale Vorsorgeregister, das seit März 2005 besteht, bietet den Vormundschaftsgerichten eine direkten Zugang zu prüfen, ob im Falle eines Betroffenen eine solche Vollmacht vorliegt. Pro Tag gibt es laut Götte inzwischen 440 solcher Anfragen seitens der Gerichte. Gegenwärtig sind mehr als eine Million Bundesbürger in der Obhut von Betreuern, weil sie ihre privaten Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Die Bundesnotarkammer rät, vor Aufsetzung einer Vollmacht Rat einzuholen und das Schreiben mit Hilfe eines Notars aufzusetzen, um jede rechtliche Unklarheit auszuschließen. Die Ge…
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