Scholz will Arbeitnehmer vor Daten-Missbrauch schützen
Reuters | 4. September 2009 — Düsseldorf (Reuters) - Als Konsequenz aus den zahlreichen Fällen von Datenmissbrauch in der Wirtschaft will Arbeitsminister Ola…
Düsseldorf (Reuters) - Als Konsequenz aus den zahlreichen Fällen von Datenmissbrauch in der Wirtschaft will Arbeitsminister Olaf Scholz Arbeitnehmer effektiver schützen.
Dazu legte der SPD-Politiker am Freitag in Düsseldorf einen Gesetzentwurf vor, mit dessen Hilfe die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten gestärkt werden sollen. In der großen Koalition sind seine Pläne aber umstritten. Er wolle nun öffentlichen Druck aufbauen, damit eine neue Regierung nach der Bundestagswahl den Entwurf schnell umsetze, sagte Scholz.
Nach den Plänen von Scholz sollen erstmals Grenzen des Fragerechts des Arbeitgebers bei Einstellungen definiert werden. Zudem soll in engen Grenzen festgelegt werden, welche Daten Arbeitgeber über ihre Beschäftigten erheben und verwenden dürfen. Nach dem Entwurf soll eine Video-Überwachung am Arbeitsplatz nur dann zulässig sein, wenn der Verdacht einer Straftat im Beschäftigungsverhältnis besteht. Dem Erstellen von Persönlichkeitsprofilen durch den Arbeitgeber soll ein Riegel vorgeschoben werden. Arbeitnehmer sollen zudem Telefon, E-Mail und Internet am Arbeitsplatz auch privat nutzen dürfen - wenn dienstliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Spähen Arbeitgeber Angestellte unzulässig aus, soll der Betroffene Anspruch auf Schadenersatz erheben können. In Betrieb mit mehr als fünf Beschäftigten soll über den Weg der Mitbestimmung ein Datenschützer bestellt werden, der die Einhaltung der Regeln sichern soll.
"Wir brauchen ein eigenständiges und umfassendes Gesetz zum Datenschutz am Arbeitsplatz", sagte der Minister. "Unternehmen sind keine rechtsfreien Räume", betonte er. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen reichten nicht mehr aus, um Antworten auf Videoüberwachung, Detektiveinsatz und Internet- und E-Mail-Kontrolle zu geben. Andererseits werde bei einer Umsatzung seines Diskussionentwurfs aber auch für die Unternehmen Rechtssicherheit geschaffen.
Die Union sperre sich gegen einen besseren Schutz der Arbeitnehmer vor Datenmissbrauch, begründete Scholz seinen Vorstoß. Auch die Wirtschaft habe sich dagegen ausgeprochen. Doch bestehe Handlungsbedarf. In der Vergangenheit hatten mehrere Unternehmen beim Thema Datenschutz für negative Schlagzeilen gesorgt. Handelskonzerne hatten ihre Mitarbeiter etwa ausgespäht. Bei der Deutschen Telekom sollen Aufsichtsräte und Journalisten ausgespäht worden sein. Die Deutsche Bahn hatte Daten von zahlreichen Mitarbeitern abgeglichen.
Der Bundes-Datenschutzbeauftragte Peter Schaar erklärte, mit dem Entwurf sei ein wichtiger Schritt getan, um die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu stärken und sie besser gegen heimliche Überwachung und Datenmissbrauch zu schützen. Er hoffe, dass dieser Ansatz schnell nach der Bundestagswahl umgesetzt werde, erklärte Schaar.
Erschienen 4. September 2009 bei http://www.reuters.com.
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