Scholz: Altersteilzeit bis 2014 verlängern

Bundesarbeitsminister Scholz hat am Wochenende vorgeschlagen, das Altersteilzeitgesetz um fünf Jahre zu verlängern. "Altersteilzeit ist ein Angebot für Menschen, die lange gearbeitet haben und vor der Rente einmal halblang machen möchten", sagte der Minister in einem Interview. Einen Gesetzentwurf habe er bereits fertig in der Schublade. Nach seinen Vorstellungen sollen künftig allerdings nur noch diejenigen Unternehmen Anspruch auf Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit haben, die für jeden Mitarbeiter in Altersteilzeit einen Auszubildenden übernehmen. Die Einstellung eines Arbeitslosen würde dann nicht mehr genügen.

Nach dem derzeitigen Stand der Gesetzgebung läuft das Altersteilzeitgesetz Ende 2009 aus. Eine Förderung wird nur noch gewährt, wenn mit der Altersteilzeitarbeit spätestens am 31.12.2009 begonnen wird; im Blockmodell muss spätestens an diesem Tag die Arbeitsphase beginnen. Die Freistellungsphase kann dagegen auch erst später liegen, z.B. bei fünfjähriger Block-Altersteilzeit vom 30.6.2012 bis 31.12.2014 (Einzelheiten bei Hanau, NZA 2009, 225).

Einige Tarifvertragsparteien haben bereits auf das Auslaufen der Förderung reagiert: So sieht der Tarifvertrag für die Metallindustrie Baden-Württembergs vor, dass die Arbeitnehmer auch nach dem 31.12.2009 in Altersteilzeit gehen können. Die Aufstockung auf 82% des letzten Nettoentgelts bleibt unverändert. Zum Ausgleich für die w…

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Themen: Demo , Altersteilzeit , Hanau , Olaf Scholz

Erschienen 27. Juli 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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