Schokoladenstäbchen und Informationsfreiheit

Das Informationsfreiheitsgesetz findet auf die Akteneinsicht Dritter in Verfahren in Markenangelegenheiten keine Anwendung. Für die Akteneinsicht in die Verfahrensakten über einen Antrag auf Schutzentziehung einer IR-Marke braucht ein berechtigtes Interesse nicht glaubhaft gemacht zu werden.

Im hier entschiedenen Fall verneint der Bundesgerichtshof zunächst ein Recht auf Einsicht nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz) zulässig. Auf die Einsicht Dritter in die Akten in Verfahren in Markenangelegenheiten (§§ 32 bis 96 MarkenG) findet das Informationsfreiheitsgesetz nach seinem § 1 Abs. 3 keine Anwendung. Nach dieser Bestimmung gehen Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen mit Ausnahme des § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des § 25 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches vor. Zu den dem Informationsfreiheitsgesetz vorrangigen Regelungen gehören die Bestimmungen des Markengesetzes über die Akteneinsicht. Die Akten- und Registereinsicht beim Deutschen Patent- und Markenamt richtet sich nach § 62 MarkenG. Die Vorschrift ist nach § 82 Abs. 3 MarkenG im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht entsprechend anwendbar; sie gilt auch im Rechtsbeschwerdeverfahren.

Nach § 62 Abs. 2 i.V.m. § 82 Abs. 3 MarkenG ist grundsätzlich Einsicht in die Gerichts- und Verfahrensakten zu gewähren, die eine eingetragene Marke betreffen. Dies gilt nach §§ 107, 119 MarkenG auch für das Verfahren über den Antrag auf Schutzentziehung einer IR-Marke, das nach § 115 Abs. 1, § 124 MarkenG an die Stelle des Antrags auf Löschung einer eingetragenen Marke tritt.

Für die Akteneinsicht braucht ander…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Akteneinsicht , Patent , Informationsfreiheit , Markenanmeldung , Ir-marke , Markenlöschung

Erschienen 18. Januar 2012 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Schokoladenstäbchen

kanzlei.biz | 19. Januar 2012 — Amtlicher Leitsatz: a) Das Informationsfreiheitsgesetz findet auf die Akteneinsicht Dritter in Verfahren in Markenangelegenhe…

BGH zur Einsicht in Gerichts- und Verfahrensakten in Markensachen

Internet-Law | 13. Januar 2012 — Der BGH hat mit Beschluss vom 30.11.2011 (Az.: I ZB 56/11) entschieden, dass grundsätzlich Einsicht in die Gerichts- und Verf…

BGH: Akteneinsicht in Markenlöschungsverfahren auch ohne berechtigtes Interesse möglich

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 26. Januar 2012 — BGH, Beschluss vom 30.11.2011, Az. I ZB 56/11 § 62 Abs. 1 und 2 MarkenG; § 1 Abs. 3 IFG Der BGH hat entschieden, dass ein…

BGH: Recht auf Akteneinsicht in Markenangelegenheiten - Schokoladenstäbchen

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 13. Januar 2012 — BGH Beschluss vom 30.11.2011 I ZB 56/11 Schokoladenstäbchen MarkenG § 62 Abs. 1 und 2; IFG § 1 Abs. 3 Leistsätze des BGH: a) Das I…

BPat zur Akteneinsicht

MarkenBlog | 21. März 2006 — 24 W (pat) 166/04 MarkenG § 62 Abs. 1 Leitsatz: Akteneinsicht Markenanmeldung 1. § 62 Abs. 1 MarkenG regelt auch die Vora…

DPMA: Thema Akteneinsicht

MarkenBlog | 4. Juni 2010 — Das Deutsche Patent- und Markenamt informiert zum Thema Akteneinsicht. Akteneinsicht - warum? Die Akteneinsicht kann zu…

BGH: Zum Prüfungsumfang in Löschungsverfahren wegen Verfalls nach § 53 MarkenG - akustilon

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 9. Februar 2012 — BGH Beschluss vom 17. August 2011 I ZB 98/10 akustilon MarkenG §§ 7, 53 Abs. 3 Leitsatz des BGH: Das Verfahren nach § 53 MarkenG i…

Die löschungsreife Marke und das Widerspruchsverfahren

Rechtslupe | 6. Februar 2012 — Das Widerspruchsverfahren nach § 53 MarkenG ist auf die formelle Prüfung beschränkt, ob der Inhaber der eingetragenen Marke der…

Akteneinsicht

markenrecht24.de | 18. Januar 2010 — in seiner Entscheidung vom 03.12.2009 (BPatG, Beschl. v. 03.12.2009, Az. 25 W (pat) 203/09 – KINDERNOTHILFE) beschäftigte sich der…

Akteneinsicht

rechtsanwalt.com | 9. Dezember 2011 — Jeder, der an einem Verfahren beteiligt ist, hat ein Recht auf Akteneinsicht. Dies ergibt sich aus dem Grundrecht auf informati…