Schoko-Riegel Sammelaktion nicht wettbewerbswidrig
am 21.07.2008 von http://rechtmedial.de
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Zulässigkeit einer Sammelaktion zu entscheiden, die sich auch an Kinder und Jugendliche richtete.
Die Nestlé AG hatte für ihre Schoko-Riegel (z.B. “Lion”, “KIT KAT” und “NUTS”) eine Sammelaktion durchgeführt, bei der auf der Verpackung jeweils ein Sammelpunkt (sog. “N-Screen”) aufgedruckt war. 25 Sammelpunkte konnten gegen einen Gutschein im Wert von 5 € für einen Einkauf bei dem Internet-Versandhändler amazon.de eingelöst werden. Der Kläger, der Bundesverband der Verbraucherzentralen, hatte Nestlé auf Unterlassung in Anspruch genommen. Er hat die Auffassung vertreten, die Aktion sei wettbewerbswidrig, weil sie die Sammelbegeisterung von Kindern und Jugendlichen ausnutze und so eine rationale Kaufentscheidung bei ihnen verdrängen könne.
Während das Landgericht der Klage stattgegeben hatte, hatte das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. die Klage abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidung bestätigt.
Zwar sind Werbeaktionen, mit denen die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt wird, im Hinblick auf die besondere Schutzbedürftigkeit jugendlicher Verbraucher wettbewerbswidrig. Der Bundesgerichtshof hat jedoch klargestellt, dass nicht jede gezielte Beeinflussung von Minderjährigen wettbewerbswidrig ist. Auch sei nicht jede an Minderjährige gerichtete Sammel- und Treueaktion unzulässig. Abzustellen sei auch bei besonders schutzbedürftigen Zielgruppen auf den durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher dieser Gruppe. Die wirtschaftlichen Folgen einer Beteiligung …
Bundesgerichtshof : Lion, KIT KAT & Nuts: Sammelaktion für Schoko-Riegel nicht wettbewerbswidrig - Nicht jede gezielte Beeinflussung von Minderjährigen ist wettbewerbswidrig. Auf die Tranzparenz und Überschaubarkeit kommt es an.
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 17.07.2008 - Az. I ZR 160/05 N-Screens; Vorinstanzen: OLG Frankfurt, Urteil vom 4.08.2005 Az. 6 U 224/04; LG Frankfurt, Urteil vom 14.10.2004 Az. 2/03 O 35/04 Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivi…
Sammelaktion für Schoko-Riegel
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Zulässigkeit einer Sammelaktion zu entscheiden, die sich auch an Kinder und Jugendliche richtete. Die Nestlé AG hatte für ihre Schoko-Riegel…
Schokoriegel, Sammelaktionen und die Marktkenntnis Minderjähriger
IP|Notiz / Am 17. Juli 2008 erging ein wettbewerbsrechtliches Urteil des BGH, das den einen oder anderen Leser sicherlich interessieren dürfte. Da die Entscheidung in Druckform bislang noch nicht vorliegt, möchten wir vorerst auf die Pressemitteilung verweise…
BGH: Sammelaktion für Schoko-Riegel
Rechtblog / Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte gestern über die Zulässigkeit einer Sammelaktion zu entscheiden, die sich auch an Kinder und Jugendliche richtete. Die Nestlé AG ha…
BGH: Nestlé Sammelaktion ist nicht wettbewerbswidrig!
Dr. Bücker Newsfeed / 1. In der Entscheidung vom 17. Juli 2008 - Az. I ZR 160/05 stellte der BGH fest, dass eine Sammelaktion von Nestlé nicht wettbewerbswidrig ist. Bei dieser Aktion befanden sich Sammelpunkte auf den Schokoriegeln von Nestlé (z. B. Lion, Nuts). Hatte…
BGH: Nestle-Amazon Werbung für Schoko-Riegel ist zulässig
§§ Jur-Blog.de §§ / BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 160/05 - Aus Gründen des im Wettbewerbsrecht verankerten Jugendschutzes ist die Werbung an Kinder und Jugendliche regelmäßig besonders zu Überprüfen. Das Ausnutzen von Spiel- und Sammeltrieb von Kindern und J…
Werbung gegenüber Minderjährigen
Prof. Dr. jur. Dieter Nennen / Werbung, die geeignet ist, die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen, ist rechtswidrig. Minderjährige sind aufgrund ihrer geringeren Lebenserfahrung in der Regel weniger in der Lage, die durch Werbung angepriesene Le…
BGH: Sammelpunkte-Aktion auf Schoko-Riegeln rechtmäßig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte gestern über die Zulässigkeit einer Sammelaktion zu entscheiden, die sich auch an Kinder und Jugendliche richtete. Die Nestlé AG hatte für ihre Sch…
Kinder und Jugendliche haben ihre Sammelleidenschaft im Griff
LBR-Blog / Dieser Ansicht ist jedenfalls der BGH in seiner Entscheidung I ZR 160/05 vom 17.07.2008. Bislang liegt nur die Pressemitteilung vor. Der BGH hatte mal wieder über eine Sammelaktion zu entscheiden die sich unter anderem an Kinder und Jugendliche ric…
Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften wettbewerbswidrig
Recht und Alltag / Der u. a. für Marken- und Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte auf Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände darüber mit Urteil vom 6.04.2006 (Az.: I ZR 125/03) zu entscheiden, o…
Klingeltöne und Jugendzeitschriften
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesgerichtshof hat jetzt auf die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Unternehmen in einer Jugendzeitschrift für Handy-Klingeltöne wirbt und…
BGH: Verbot von Werbung für Klingeltöne in Jugendzeitschriften
Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge / Von der Pressestelle des Bundesgerichtshofs kam heute eine interessante Mitteilung:Der u. a. für Marken- und Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte auf Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbrauc…
