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Schönheitschirurg ist kein Zahnarzt

am 16.05.2007 von Handakte WebLAWg

Ein auch als sog. Schönheitschirurg tätiger Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg braucht grundsätzlich die doppelte Approbation als Arzt und Zahnarzt, wenn er zahnmedizinisch tätig sein will. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen müssen sowohl die medizinische als auch die zahnmedizinische Approbation besitzen, wenn sie in zahnmedizinischen Bereichen tätig sein wollen. Der Wortlaut des Zahnheilkundegesetzes ist insoweit eindeutig. Wer Zahnheilkunde - auch nur in Teilbereichen - dauernd …

Ein Schönheitschirug ist kein Zahnarzt

Blickpunkt Recht & Steuern / Ein auch als sog. Schönheitschirurg tätiger Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg braucht grundsätzlich die doppelte Approbation als Arzt und Zahnarzt, wenn er zahnmedizinisch tätig sein will. (more…) …

Wiedererteilung der Approbation?

Handakte WebLAWg / Einem wegen vielfachen Abrechnungsbetruges verurteilten Arzt ist nach nur eineinhalbjähriger Aufgabe seiner Arzttätigkeit die Approbation nicht wieder zu erteilen. Bei ihm ist ein längerer Reifeprozess für die Wiedererlangung seiner ärztlichen Z…

Approbation als Psych. Psychotherapeutin

Handakte WebLAWg / 1. Zum Umfang der Rechtskraft eines teilweise abweisenden und im Übrigen zur Neubescheidung verpflichtenden Urteils. 2. Zu den Voraussetzungen, unter denen einer Antragstellerin auf Grund eines 1990 in Spanien abgeschlossenen Psychologiestudiums u…

Anklage wegen Betrugs - Internist arbeitet jahrelang ohne Zulassung

MediBlawg / Ein mittlerweile 72jähriger Arzt hat ohne Zulassung fünf Jahre lang in Deutschland gearbeitet und dafür rund 300 000 Euro erhalten. Die Zulassung sei dem Mediziner 1997 nach dem sexuellen Missbrauch eines unter Narkose stehenden 16jährigen Mädch…

BVerwG 3 B 85.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf seiner Approbation als Arzt. Diesen hat die Regierung der Oberpfalz nach § 5 Abs. 2 Satz 1 der Bundesärzteordnung BÄO ausgesprochen, ...…

Rückzahlungspflicht für die Vergütung aus einem erschlichenen Arbeitsverhältnis als Arzt

Handakte WebLAWg / Das Bundesarbeitsgericht entschied per Urteil vom 3.11.2004 - 5 AZR 592/03, dass Vergütungsansprüche eines Arztes ohne Approbation zurückzugewähren sind. Die...…

Dekkers darf nicht mehr als Arzt praktizieren

Handakte WebLAWg / Die Regierung von Oberbayern hat mit Bescheid vom 25.4.2008, der am 6.5. 2008 dem Rechtsanwalt von Dekkers zugestellt wurde mit sofortiger Wirkung das Ruhen der Approbation drs. Dekkers angeordnet. Durch diese Anordnung darf Dekkers nicht mehr als Ar…

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Rainer Langenhan

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