Schöffen sind überflüssig
am 14.02.2008 von Juristisches bei unfehlbar.net
Schöffen sind überflüssig.
Und zwar ganz besonders im Verwaltungsrecht. Dort verstehen die Laien meist überhaupt nicht, worum es geht.
Eine Beratung zwischen Richtern und Schöffen sieht dann regelmäßig so aus, dass die Richter versuchen, den Schöffen die Sachlage zu erklären — was ihnen aber, weil sie unfähig zum Bilden von Sätzen, welche weniger als drei Nebensätze aufweisen und inhaltlich auf den Punkt gebracht wären, sind, nicht gelingt — und die Schöffen, die sich deshalb dumm fühlen, versuchen, mit einigermaßen intelligenten Fragen oder mit unzweifelhaft richtigen Beobachtungen (”Dem Kläger geht es wohl darum, die Steuern nicht bezahlen zu müssen.”) ihr Gesicht zu wahren.
Im Strafrecht ist es auf eine gewisse Art sogar noch gefährlicher. Hier haben die Schöffen meist eine Meinung, weil sie wissen, wer der “Böse” ist. Mit anderen Worten: Das, worauf es Recht und Gesetz ankommen lassen, verstehen sie auch hier nicht — aber sie haben dafür anders als im Verwaltungsrecht eine intuitive Überzeugung darüber, was am Ende herauskommen soll. Diese Mitwirkung von Laien kann man nun mit gutem Willen als Bodenhaftung für die Gerichte verstehen. In deren rechtliche Bewertung solle eben auch die spontane Meinung der Bürger einfließen dürfen.
Doch letztlich ist es ohnehin so, dass die Schöffen inhaltlich den Richtern folgen. Die Hackordnung ist hier ganz klar, und das fängt schon bei kleinen Dingen an. Wenn der Richter in Robe ein Gesicht über den Verteidiger zieht, dann ist auch der Schöffe plötzlich der Meinung, der Verteidiger sei schlecht gewesen — und findet dafür auch sofort Belege. So wird ein Plädoyer eben …
Schöffen sind überflüssig
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