Schöffen sind überflüssig

Schöffen sind überflüssig.

Und zwar ganz besonders im Verwaltungsrecht. Dort verstehen die Laien meist überhaupt nicht, worum es geht.

Eine Beratung zwischen Richtern und Schöffen sieht dann regelmäßig so aus, dass die Richter versuchen, den Schöffen die Sachlage zu erklären — was ihnen aber, weil sie unfähig zum Bilden von Sätzen, welche weniger als drei Nebensätze aufweisen und inhaltlich auf den Punkt gebracht wären, sind, nicht gelingt — und die Schöffen, die sich deshalb dumm fühlen, versuchen, mit einigermaßen intelligenten Fragen oder mit unzweifelhaft richtigen Beobachtungen (”Dem Kläger geht es wohl darum, die Steuern nicht bezahlen zu müssen.”) ihr Gesicht zu wahren.

Im Strafrecht ist es auf eine gewisse Art sogar noch gefährlicher. Hier haben die Schöffen meist eine Meinung, weil sie wissen, wer der “Böse” ist. Mit anderen Worten: Das, worauf es Recht und Gesetz ankommen lassen, verstehen sie auch hier nicht — aber sie haben dafür anders als im Verwaltungsrecht eine intuitive Überzeugung darüber, was am Ende herauskommen soll. Diese Mitwirkung von Laien kann man nun mit gutem Willen als Bodenhaftung für die Gerichte verstehen. In deren rechtliche Bewertung solle eben auch die spontane Meinung der Bürger einfließen dürfen.

Doch letztlich ist es ohnehin so, dass die Schöffen inhaltlich den Richtern folgen. Die Hackordnung ist hier ganz klar, und das fängt schon bei kleinen Dingen an. Wenn der Richter in Robe ein Gesicht über den Verteidiger zieht, dann ist auch der Schöffe plötzlich der Meinung, der Verteidiger sei schlecht gewesen — und findet dafür auch sofort Belege. So wird ein Plädoyer eben ganz schnell zu einem “peinlichen Auftritt”, obwohl es der Schöffe, wenn er es im Fernsehen gesehen hätte, vielleicht richtig beeindruckend gefunden hätte. Und bei der eigentlichen Urteilsfindung läuft es doch nicht anders. Schöffen wollen eben zu allererst anerkannt werden und zeigen, dass sie verstehen worum es geht. Und da ist eben die beste Strategie, nach Anhaltspunkten für die Meinung der Richter zu suchen und es dann genauso zu sehen. Damit macht man nichts falsch. Damit blamiert man sich nicht.

Es wäre zu kurz gedacht, das jetzt als Kritik an den Schöffen zu verstehen. Sicher, es wäre nett, wenn doch hin und wieder mal ein Schöffe auftaucht, der sich nicht von der Situation einschüchtern lässt. Einer, der soviel Selbstvertrauen hat, dass die hauptamtlichen Richter ihn wirklich mal mit Sachargumenten überzeugen müssten — und nicht bloß mit ihrer Autorität.

Doch von den Schöffen kann man das eigentlich nicht erwarten. Eigentlich sollten die Schöffen nicht selbst um ihre Beachtung kämpfen müssen. Dass die Schöffen ernstgenommen werden, das sollte eigentlich die Aufgabe des Gerichts sein. Wenn man Schöffen bei der Urteilsfindung beteiligt, dann darf man eben nicht die Zeit und Mühe scheuen die es kostet, einem Laien alle entscheidungsrelevanten Rechtsprobleme zu erklären. Und zwar so, dass er sie versteht. Und notfalls muss man dann eben bei so grundlegenden Dingen wie dem Staatsaufbau, den historischen Grundlagen des Rechtsstaats oder dem Aufbau der Gerichtsbarkeiten anfangen.

Wenn das nicht praktikabel ist — weil die Zeit zu knapp ist, weil die Richter sich nicht in die Gedanken von Laien versetzen können oder weil die Entscheidung schlichtweg eine juristische Erfahrung voraussetzt, die man einem Laien nicht mit Worten vermitteln kann — dann können wir uns Schöffen eigentlich sparen. Soetwas ist dann nämlich keine “Beteiligung” von Laienrichtern mehr, sondern bloß falscher Schmuck mit Bürgernähe.

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Themen: Juristisches

Erschienen 14. Februar 2008 auf http://www.unfehlbar.net.

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