Schockvideos am Straßenrand

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen will “Schockvideos” bei Verkehrskontrollen vorführen, berichtet RP Online. Ein Film zeige eine junge Familie, die im Auto unterwegs sei. Die Tochter sitze auf der Rückbank. Als der Vater plötzlich bremsen müsse, fliege das Kind durch die Frontscheibe.

Das veranlasst mich zu dem Hinweis, dass sich kein Autofahrer (und schon gar kein Beifahrer) an solchen geschmackvollen Aktionen beteiligen muss. Es besteht keinerlei Verpflichtung, sich ein solches Video anzusehen. Unabhängig davon, ob man Zeit hat oder nicht.

Ich habe mich mal auf dem Weg zum Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt geweigert, eine Tempomessung anzusehen. Dazu hätte ich mit dem Beamten ungefähr 200 Meter zu einem VW-Bus gehen müssen. Der Polizist behauptete, ich sei im Rahmen der “Verkehrserziehung” verpflichtet, das Video zu betrachten. Ich wiederum war der Meinung, dass er mich für meine 82 Stundenkilometer (erlaubt waren 70) zwar verwarnen oder mir einen Bußgeldbescheid schicken …

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Themen: Westfalen , Schockvideos Polizei

Erschienen 7. März 2007 auf http://www.lawblog.de.

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