Schockierend: Staatsanwaltschaft schließt die Akte Bruno
am 07.07.2006 von http://www.strafblog.de
Tja, selbst in Tötungsverfahren kann die Staatsanwaltschaft manchmal ungewöhnlich schnell sein. bild-online bringt in seinem Newsticker die schockierende Nachricht, dass die Akte Bruno einfach so geschlossen worden ist, obwohl Bruno doch eindeutig und quasi vor den Augen der Öffentlichkeit erschossen worden ist. Die Staatsanwaltschaft München II hat trotz Dutzender Strafanzeigen gegen den bayerischen Umweltminister Schnappauf und gegen die Männer, die Bruno abgeknallt haben, das Ermittlungsverfahren einfach eingestellt, so als wenn Art. 102 des Grundgesetzes, nach dem die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft ist, in Bayern nicht zählen würde. Zugegebenermaßen hat Bruno vor seinem staatlich verordneten Tod selbst eine ganze Reihe von zum Teil grenzüberschreitenden Straftaten begangen, aber er hat überhaupt keine Chance bekommen, sich gegen die Vorwürfe in einem justizförmigen Verfahren zur Wehr zu setzen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen - ohnehin außerordentlich fragwürdigen - finalen Todesschuss gegeben waren, denn dass Bruno gerade dabei war, überragende Rechtsgüter zu verletzen, als er erschossen wurde, wird nirgendwo berichtet.
Ich denke, jetzt sollte sich mal die neue Generalbundesanwältin einschalten und die Angelegenheit wegen des nationalen Interesses an dem Fall an sich ziehen und dafür Sorge tragen, dass der Rechtsstaat auch in Bayern Flagge zeigt. Zumal mir der Bruno irgendwie auch wieder sympathisch war.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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