Bundestag hat Telemediengesetz verabschiedet
Weblawg.de | 21. Januar 2007 — "... Mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP hat der Bundestag am ... Donnerstag die umstrittenen Pläne der Bundesregieru…
Heise online berichtet
„Bundestag verabschiedet Telemediengesetz
Mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP hat der Bundestag am heutigen Donnerstag die umstrittenen Pläne der Bundesregierung zur Neuordnung des Medienrechts im Rahmen des Elektronischen Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes (ElGVG) mit den Änderungsvorschlägen aus dem Wirtschaftsausschuss verabschiedet. Künftig soll so etwa die Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von bis zu 50.000 Euro möglich werden, wenn E-Mail-Werber bestimmte Informationspflichten verletzen, ihre Aussendungen also etwa nicht als Spam kenntlich machen oder den Absender "verschleiern".
So weit - so gut, aber auch hier wird wiederum der Datenschnüffelei Tür und Tor geöffnet, Heise weiter:
„Ferner sieht das neue Telemediengesetz (TMG), das den Kern des ElGVG ausmacht (!), vor, dass Ermittler Bestandsdaten bei Anbietern auch für die vorbeugende Straftatenbekämpfung abrufen können. ... Anbieter von Telemedien müssen künftig laut dem TMG "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes" Bestandsdaten wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen herausgeben. Diese Klausel bezieht sich auch auf die "Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" sowie auf die "Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder".
Damit verankere die Koalition einen "Freibrief für die ermittelnden Behörden ohne richterliche Anordnung", monierte Ulla Lötzer von den Linken. Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin der Grünen, stieß ins gleiche Horn: Statt ein "Koppelungsverbot" gegen die Praxis zur Verknüpfung elektronischern Dienstleistungen an die Preisgabe persönlicher Informationen festzuschreiben, werde der Zugriff auf Nutz…
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