Schnüffel-Schäuble - Der Irrsinn geht weiter

SPON berichtet: Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche sollen künftig vor Abhörmaßnahmen des BKA nicht mehr absolut geschützt sein. In den jüngsten Entwurf des neuen BKA-Gesetzes ist der Abhörschutz weiter eingeschränkt worden, bestätigte das Bundesinnenministerium. In den jüngsten Entwurf für die Novelle des BKA-Gesetzes sei "eine Ausnahme vom Schutz der Berufsgeheimnisträger eingefügt" worden, erklärte ein Sprecher. Demnach sollen im Einzelfall auch Telefone und Räume bislang besonders geschützter Be-rufsgruppen abgehört werden können, "soweit die Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist." Das sei beispielsweise bei einer Gei-selnahme denkbar. Die Daten dürften in diesen Fällen jedoch ausschließlich zur Abwehr der jeweiligen Gefahr verwendet werden. Die Regelung sei "fachl…

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Themen: Sprecher , Bundesinnenministerium

Erschienen 16. Januar 2008 auf http://spitzelblog.blogspot.com/index.html.

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