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Schnellschnell

am 21.08.2006 von http://www.ra-blog.de

Er bräuchte noch unbedingt seine persönlichen Sachen aus der ehemals gemeinsamen Wohnung, meinte der Verflossene meiner Mandantin in der Verhandlung. Da wird auch gleich ein Abholtermin in den Vergleich eingebaut, wenn es denn so wichtig ist. Der Termin verstreicht, ungenutzt. Abgesagt hat er auch nicht. Meine Mandantin meint, dass sie den Plunder jetzt bald auf die Straße oder in den Müll schmeißt, der steht ihr sowieso nur im Weg herum. Nun ja, so tolle Sachen scheinen das ja wohl auch nicht zu sein, immerhin konnte er die letzten 2 1/2 Monate scheinbar darauf verzichten. Aber vor Gericht die Welle machen.

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