Schnell überzeugt

In einer Betrugsangelegenheit teilt mir die Staatsanwaltschaft auf mein Schreiben vom 28.01.2007 einen Tag später mit, daß ich die Akteneinsicht nur gegen Hergabe einer Vollmacht erhalten werde. Unterschrieben war das Schreiben von einem Oberstaatsanwalt. Ich vermute einmal, daß er schon immer die schriftliche Vollmacht sehen wollte, und daß da ja jeder kommen können und überhaupt – wo kämen wir denn da hin.

Ich habe ihm kurzer Hand den bereits hier im Blog veröffentlichten Textbaustein geschickt und drei Stunden später kam seine Reaktion:

... wird auf Ihr Schreiben vom 29. Januar 2007 mitgeteilt, dass ich ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde zwar nicht prüfen kann, welchen Umfang die lhnen erteilte Vollmacht hat, jedoch vorliegend kein Anlass zu ernsthaften Zweifel daran besteht, dass der Beschuldigte lhnen einen Auftrag zur Verteidigung erteilt hat. Die Akten werden lhnen daher auch ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde in der hiesigen Geschäftsstelle zur Akteneinsicht ausgehändigt werden.

Das ist knapp, aber doch erfreulich. Dafür bedanke ich mich.

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Themen: Vollmacht , Staatsanwaltschaft

Erschienen 29. Januar 2007 auf http://www.vier-strafverteidiger.de.

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