Schnaps per Post in den Norden

Nach dem schwedischen Alkoholgesetz erfolgt der Verkauf von alkoholischen Getränken im Einzelhandel in Schweden durch ein Monopol, das Systemcharakter besitzt. Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist dem System und den staatlich zugelassenen Großhändlern vorbehalten. Privatpersonen ist es verboten, alkoholische Getränke einzuführen.

Dieses Verbot bedeutet, dass derjenige, der alkoholische Getränke aus anderen Mitgliedstaaten einführen möchte, dies ausschließlich über das Systemcharakter tun kann. Der Systemcharakter ist verpflichtet, jedes alkoholische G…

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Themen: Rechtsprechung , Mitgliedstaaten

Erschienen 6. Juni 2007 auf http://log.handakte.de/.

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