Schmidtlein GbR 16 mal abgemahnt
Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen heute in einer Pressemitteilung verkündet, hat er der Andreas & Manuel Schmidtlein GbR 16 Abmahnungen wegen der unterschiedlichsten Internetseiten geschickt. Mit der aktuellen Abmahnaktion gehen der vzbv und die Verbraucherzentralen zum wiederholten Male gegen die gestalterisch wechselnden Internetangebote der Firma Schmidtlein vor, die in den vergangenen Jahren unter anderem schon durch den Einsatz illegaler Dialer aufgefallen war. Der vzbv hält die Aufmachung der diversen Internetseiten www.xxx-heute.com unter mehreren Gesichtspunkten für irreführend und intransparent. "Wer ein "Gratis"-Angebot in Anspruch nimmt oder an einem Gewinnspiel teilnimmt, rechnet nicht damit, einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag abzuschließen", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Als besonders dreist muss man wohl die aktuellen E-Mails der besagten GbR bezeichnen: So drohen sie für den Fall, dass sich ein Minderjähriger auf der Seite angemeldet und das falsche Geburtsdatum angegeben hat, mit der Erstattung einer Strafanzeige wegen Betruges. Es wurden daher bei der Anmeldung durch ***Ihren Sohn / Ihrer Tochter*** ganz offensichtlich bewusst falsche Daten eingegeben, um sich unsere Leistungen zu erschleichen, da nur Erwachsene unseren Dienst in Anspruch nehmen können. Wir weisen darauf hin, dass ein solches Verhalten nach geltendem Recht grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug zu werten ist, da hier falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden. Dieser Vorwurf ist natürlich völlig absurd, da es wenigstens an dem Betrugsvorsatz fehlt. Ein solcher würde nämlich mindestens voraussetzen, dass sich der Anmeldende darüber bewusst ist, dass das Angebot kostenpflichtig ist und er sich durch die Angabe des falschen Geburtsdatums der Zahlung entziehen will. Davon kann aber aufgrund der unzureichenden Kosteninformation und der Bewerbung mit "gratis" nicht ausgegangen werden. Nichts desto trotz lassen sich leider viele Eltern dadurch einschüchtern und zahlen, weil sie ihre Kinder vor dem angedrohten Strafverfahren schützen wollen. Weitere Informationen hierzu: Teure Online-Abos ohne Ende, zur rechtlichen Bewertung erneut der Hinweis auf die sehr übersichtliche Zusammenfassung im Forum von Computerbetrug.de, sowie der Hinweis auf meine Einträge zu Gratis-SMS und zu lernikus.de.
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Andreas & Manuel Schmidtlein GbR
http://www.willst-du-mein-freund-sein.com
Ich wurde am 15.05.07 auch Opfer der Brüder. Sie gaben in der email an ich hätte einen Rechtsgültigen Vertrag mit denen abgeschlossen, weil ich irgendein Kästchen mit "ABG's annehmen" angeklickt haben sollte und wäre denen nun 82 € schuldig! Werde natürlich nicht zahlen und habe schon eine Onlineanzeige gemacht!
MfG
Schanzenstrasse 1, Postfach 7749, 3001 Bern fiktive Schulden in der Höhe von zweimal 938,00 EUR. einzutreiben.
Schanzenstrasse 1, Postfach 7749, 3001 Bern erhalten. Die wollen von mir Euro 938 eintreiben. Auch ich schmeisse die Mail in den Papierkorb!
Hab nicht mal eine von diesen Songtext-Seiten, die ich ja scheinbar bezahlen soll, gesehen.
Kein Pfennig werden die beiden Brote von mir sehen, ich streike und wenn das nichts hilft: DANN ZIEHE ICH IN DEN KAMPF!!! (Das heißt: Ich werde unsere beiden Deppen einfach ignorieren! :)
Übrigends, hier in den Lokalen Zeitungen der CH ist ein Bericht, welcher auf Betrügerei hinweist.
...alles Schwachsinn, zumal in den Spam-Mails unsinnige IP-Adressen aufgeführt sind. Ab in den Papierkorb.
HEY PHIL, SCHONMAL DARAN GEDACHT DAS SICH DEINE IP CA. ALLE 24 STD. ÄNDERT ?
Ich glaub das ist ein clone von Freunde-sind-das-beste.de . weil bei ihnen ist der services kostenlose
http://www.vornamen-nur-welcher.de/
ins Netz gebracht. Kosten sind wie üblich in den AGB´s versteckt.
Meine mutter wurde ebenfalls opfer dieser ********, letzes jahr im mai! sie war auf der suche nach tattoo vorlagen und stiess auf die seite tatto-heute.com und prompt tappte sie in die falle..
was geschah? sie bekam eine mail von wegem 84 euro zu zahle und verschiedene drohungen.. meine mutter die sich doch mit solchen dingen nicht auskennt hat also tatsächlich diese 84 euro überwiesen.. ich habe diesen schweinen dan geschrieben das ich diese vertrag künden will etc, habe aber nicht von dene gehört..
Heute ein jahr später haben wir wieder post bekommen, diesmal nicht per mail sondern tatsächlich im briefkasten..
am freitag dem 29.6.07 bekamen wir ein schreieben von einem rechtsanwalt namens
olaf tank
Rheiner Landstr 197
49078 Osnabrück
darin steht das wir denen wieder 84 euro schulden, da wir aber inverzug sind und durch seine tätigkeit ebenfals gebühren entstanden sind müssen wir nun noch 123 euro bezahlen..
die frist beläuft dich auf 10 tage!!
nun da ich all diese kommentare gelesen habe fällt mir ein stein vom herzen, wir werden das geld also nicht bezhalen wir leben eh in der CH. und meine frage lautet:
diese frist von 10 tagen ist doch ein witz oder? was wen jemand gerade im urlaub ist oder sonst was?.. aber was wird tatsächlich geschehen wen wir das geld nicht bezahlen?
vielen dank für die aufmerksamkeit
denen muss doch mal jemand das handwerk legen!
ALSO ZAHLT AUF KEINEN FALL!
Seid der Mail habe ich meine Ruhe und habe weder per Post, noch auf anderem Wege, irgend etwas von denen gehört.
Habe gestern auch den doch so bekannten Brief erhalten! Auch ich soll 123 €(Abo+Anwaltskosten) bezahlen!
Habe mich bei der Polizei erkundigt: "Schicken sie einfach einen Brief an den besagten Anwalt und schreiben sie, das es sich hier nur um ein versehen handeln kann! Sollte der Anwalt dann nochmal Geld fordern, so sollte man die Polizei einschalten!"
So die Aussage des Polizisten!
Ich hoffe ihr macht keine weiteren Zahlungen, ich bin auf jedenfall nich auf diesen verda..... Abzocker reingefallen!
Gruss Hannes
Mir ist das gleiche widerfahren... Habe leider die erste Rate aus Panik bezahlt und würd gern wissen, wie ich vorzeitig aus diesem Sch... rauskomme. Miese Abzocke!!Auf Kündigungen reagieren die gar nicht.
sie wollten 84€von mir haben.werde sie nicht bezahlen.
Ich kann nur sagen, dass man, wenn man überhaupt auf diese Briefe und Mails reagieren will, mit einer Strafanzeige reagieren sollte. NICHTS BEZAHLEN!!! Wenn nur ein Bruchteil der Menschen, die da mit den miesesten Methoden über den Tisch gezogen werden, bezahlen, verdienen die sich weiterhin eine goldene Nase....
Was soll ich jetzt tun????
Wann legt man die Herrn endlich mal das Handwerk,die gehören hinter schloss und riegel.MFG Petra
(2) Nicht reagieren
Ich habe keine Ahnung, ob die tatsächlich das Mahnverfahren starten. Dann müsste man natürlich WIderspruch beim Mahngericht einlegen.
Ansonsten gilt: am Besten Anzeige bei StA erheben wegen versuchten Betruges und vielleicht noch bei Verbraucherzentrale beschweren.
Es gibt da auch einen Rechtsanwalt, der für 50 euro die Sache regelt, aber warum 50 Euro bezahlen, wenn man die Sache selber erledigen kann? Und vor dem AG kann man sich selbst vertreten und die Berufungssumme von 600 Euro ist in den meisten Fällen nicht erreicht.
Hier noch ein guter Artikel zu dem Thema:http://www.guter-rat.de/ratgeber/artikel_208396.html
Bitte um Antwort
Habe die Ahnung das die beiden Brüder mit 2 fast gleichen Webseiten arbeiten.
Die erste ohne AGB und dann die angeblich benutzte mit deutlichem AGB und Widerspruch. zb. wwwp2p-heute.com
Auf dieser Seite war ich niemals.
Man sollte mir nachweisen, das ich auf dieser Seite zum Zeitpunkt X auch wirklich war.
Angeblich habe die meine IP Adresse gespeichert! Mit Uhrzeit und Datum.....
---Internetkriminelle und Wirtschaftbetrüger von der dreisten Art---
Habe die Rechnung per Post am 3.08.07 von RA Olaf Tank erhalten.
Es besteht kein Rechtsöffnungstitel, bei Betreibung Rechtsvorschlag einreichen und wegen Betrug bei der Polizei anzeigen gegen die Gebrüder und dessen Anwalt, erstatten, dauert nur 30 Minuten.
Grüsse aus Zürich
Marcel
Abteilung Wirtschaftkriminalität und Internetbetrug.
Wer bei der Abgabe seiner Erklärung nicht 18 Jahre alt war, ist ohnehin zu nichts verpflichtet. Selbst bei Volljährigeb dürft das Abo mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gültig zustande gekommen sein.
Der Hinweis für die auf den Anmeldetag beschränkte Gratisleistung ist unter AGB ( Allgemeine Geschäftsbedingunen )-Gesichtpunkten nicht ausreichend und irreführen.
Wer gar keine Erklärung abgegeben hat, kann eine Strafanzeige wegen Betruges erheben. Im Übrigen gilt: Für den Abschluß und die Gültigkeit eines Abo-Vertrages sind die Anbieter vor Gericht beweisspflichtig. Solange also die Forderung nicht plausibel dargelegt ist, besteht keine Zahlungspflicht.
Soweitin irgendwelchen Forderungsschreiben eine Drohkulisse aufgebaut wird, besteht die Möglichkeit einer Strafanzeige wegen versuchter Erpressung. Fehlt einem etwaiggen Anwaltsschreiben eine Originalvollmacht der angeblichen Forderungsinhaber, sollte man diese verlangen. Anderenfalls muss man keine rechtliche Vertretung akzeptieren.
Wer einen Mahnbescheid erhält, sollte Widerspruch dagegegen einlegen, die Formulare sind fast immer beigefügt. Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Meist geben die Betreiber der Webseite schon auf, wenn ein anwaltliches Schreiben mit einem eindeutigen Hinweis aud die herrschende Rechtslage eintrifft.
Wir werden morgen auch eine Strafanzeige stellen.
Gruß Chris
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit widerrufe ich meinen angebliche Anmeldung vom ......für den/ die Dienstleistungen bei Andreas & Manuel Schmidlein mit sofortiger Wirkung und Kündige den Vertrag.
Ich berufe mich hierbei auf das Widerrufsrecht gem. § 355 (2) BGB, nachdem das Widerrufsrecht nicht erlischt, sofern der Verbraucher nicht (ausdrücklich) darauf aufmerksam gemacht worden ist. Dies ist bei mir nie geschehen. Ich mache deshalb von meinem Widerrufsrecht Gebrauch, dass bis zum heutigen Tage nicht erloschen ist.
Ich möchte sie darauf aufmerksam machen, dass die von Ihen genannten AGB`gem. § 305 (2) BGB nur dann Teil des Vertrages werden, wenn der Verwender ausdrücklich die AGB`s hingewiesen wird.
Des weiteren möchte ich Ihnen Mitteilen, dass gem. § 305 c BGB einige Klauseln Ihrer AGB`s als überraschende Klauseln angesehen werden können und es deshalb zu Irrtümlichen Willenserklärungen gem. § 119 BGB kommen könnte. Es könnte in diesem Zusammenhang auf § 123 BGB genannt werden.
Ich erwarte umgehend eine schriftliche Bestätigung der Auflösung des Vertrages und bitte sie hiermit mit keine weiteren Rechnungen oder gar Mahnungen zu schicken.
Sollte dies wieder erwartend der Fall sein werde ich mit meinem Anwalt mögliche rechtliche Schritte erörtern sowie mich an den Verbraucherschutz wenden. Eine Anzeige bei der Polizei habe ich heute schon gemacht.
Gruß Adelheid
(weiss nicht mehr warum)und habe bis jetzt keine gegenleistung erhalten.kann jemand mir sagen ,was sie im internet angeboten haben
jean
lizenz zum gelddruck zu besitzen!
die hüter der gesetze sind
dringend gefordert!!!
es kann ihnen niemand etwas anhaben, auch der anwaltsbrief oder das schreiben eines inkassobüros einfach aufheben, und ignorieren.
btw. gibt es eine homepage auf der alle seiten der brüder gesammelt aufgelistet zu finden sind, das wär ja mal ne gute idee, oder?
lg, johannes
ich habe auch eine Rechnung erhalten, per Email über 83 Euro. Ich habe dummerweise gezahlt, da ich mich auf der Seite www.gedichte-heute.com wohl angemeldet habe. Das war am 12.09.06. Anfang Juni 2007 hatte ich eine Email erhalten, wieder mit einer Rechnung, die ich nicht zahlte, ich schrieb per Email, dass ich gekündigt habe. Ich hörte nichts mehr, jetzt habe ich heute einen Brief im Briefkasten mit einer Rechnung über 123 Euro vom Rechtsanwalt Olaf Tank.
Was soll ich tun? Soll ich zahlen und kündigen?
Viele Grüße
Judith
letztes Jahr im September bekammen wir auch so eine Mahnung von Rechtsanwalt Olaf Tank.Zu dem Zeitpunkt aber hatten wir noch nichtmal ein internet,na ja da mein man sich nicht so sicher war wo er bei seinen eltern im nternet überall rein ist, haben wir gesagt wir bezahlen lieber, weil wir unseren eltern keine probleme bereiten wollen.
Auch an eine anderen Firma haben wir Geld bezahlt ohne leistungen dafür zu bekommen. Die hängen bestimmt zusammen.Wie gesagt mein Mann ist eine Angsthase und wußte nicht genau was er im internet gemacht hat von seinen Eltern aus.
jetzt, ein Jahr später kriegen wir wieder eine MAHNUNG von Olaf Tank und wir sollen wieder 123 € bezahlen.Angeblich hätten wir schon die Rechnung bekommen per email und auch die Errinerung,kann ich aber nicht bestätigen weil ich habe keine email von den bekommen.Ich werde einen Anwalt einschalten.Mehr Geld bezahle ich nicht.lieber bezahle ich Geld für den Anwalt als diesen Betrüger.
Letztes Jaahr versuchte es die Fa. Schmidtlein über Anwalt Olav Tank das Geld einzutreiben, heute habe ich über E-Mail eine Rechnung von 932 Fr. erhalten.
Neu werden die Rechnungen von Rechtsanwalt Hans Rüegsegger eingetrieben.
Soll ich wirklich das Schreiben ignorieren? bin mir wirklich sehr unsicher! wäre über eine kurze Nachricht dankbar. Danke
Jetzt bekam ich ein Mail in dem steht, dass jetzt die zweiten € 84 fällig seien, denn ich hätte ohne Einwendung die ersten € 84 bezahlt. Ist so etwas nicht gesetzteswidrig?!? Man sollte auf jeden Fall eine Sammelklage machen!
Dank & Gruss
Auch ich habe von diesen Taugenichtsen und elektronischen Wegelagerern schon alles Mögliche, bis hin zur Klageandrohung bekommen.
Solchen Internetgaunern zurück zu schreiben hat keinen Sinn, eben so wenig wie auf diesem Forum gebracht wurde, den Vertrag zu kündigen, hier stellt sich die Frage, welchen Vertrag ich kündigen soll, einen Vertrag den es gar nicht gibt!! zumal die Rechtssprechung keine einseitige Vertragsannahme kennt.
Rechnungen an Personen zu senden, deren Adressen man aus dem Telefonbuch sucht, bzw. deren E-Mail - Adressen mit einem so genannten Mail - Scanner im Netz finden kann, ist ja nicht schwer.
Die Einschaltung eines Anwaltes zur Einbringung einer unberechtigten Forderung, stellt bereits den
Tatbestand der räuberischen Erpressung da.
Aktivitäten solcher Dubiosen Gauner - Unternehmen haben von mir nur mehr eines zu Erwarten, nämlich die sachlich zuständige Staatsanwaltschaft, von Ihrer Forderung sehen die keinen Cent.
Wo auf der Bestellung meine eigenhändige Unterschrift fehlt, gibt’s kein Geld, online Bestellungen interessieren mich überhaupt nicht, den online Bestellungen kann jeder X beliebige der meine normalen Daten kennt vornehmen.
Zur Sache mit der IP sei noch erwähnt, heutzutage weiß schon fast jeder, ein wenig EDV Interessierter wie das spiegeln (fälschen) und benützen einer IP, die jemand anderen gehört geht, wobei das feststellen einer zum angegebenen Zeitpunkt der angeblichen Bestellung aktiven IP funktioniert.
Somit können sich diese Netzgangster wieder mal hinten anstellen, aber sehr weit hinten.
Zu guter allerletzt lasse ich solche Forderungen immer von der Gegenseite Einklagen, sollten sie wirklich Klagen, was in meinem Fall schon einige Male der Fall war, so hat immer der Kläger ( Gebrüder Schmidtlein ) den Beweis zu erbringen, das die Forderung berechtigt ist, den bei einer Klage lege ich Einspruch ein, und gebe als Begründung an, keine Bestellung gemacht zu haben, im Gegenzug ist nun lieb Gebrüder Schmidtlein Beweispflichtig, wobei der Beweis; wurde online Bestellt bis heute noch nie gehalten hat, also Einstellung des Verfahrens durch das Gericht, Fall ein für allemal erledigt.
84 Euro für abo + rechtsanwaltskosten(gesamt 123 Euro)inerhalb 10 tagen zahlungsfrist(06.10.2007).
Könnt ihr mir helfen, soll ich bezahlen ?, wenn nicht was pasiert mir?
liebe grüße k. k.
Schmidtlein GbR direkt an die Sparkasse Darmstadt gewendet.
Ich denke wenn jeder von uns direkt an die Bank
der www.p2p-heute.com usw wie die auch immer heissen schreibt erreichen wir am meisten :-)
Alles gute und schreibt bis euch die Finger weh tun. Diesen Brüder zeigen wirs :-)))))))) wenn niemand bezahlt haben die keine Chance :-)
Liebe Grüße und danke schon mal
ich habe letztes jahr von einem Rechtsanwalt (Olaf Tank) ein Schreiben bekommen das ich im verzug bin, und müsse 123€ zzgl. Gebühren der Andreas & Manuel Schmidtlein Gbr. überweisen. Im September 07 habe ich wieder Post bekommen und bin dann direkt auf die Polizei und habe Anzeige erstattet, heute habe ich von der Staatsanwaltschaft Darmstadt ein Schreiben bekommen (Das Ermittlungsverfahren wegen Betruges wird ingestellt). Obwohl schon tausende Anzeige erstattet haben, warum wird die Firma nicht mal bestraft???
bei www.basteln-ultraeinfach.de waren nur 5 sekunden drauf aber da drin war nur müll gestanden ohne bilder.
von mir bekommen die nie geld!!
ps: schauht mal auf googleearth. ihr könnt ja an die angegebene adresse das geld in den briefkasten stecken. dort steht nicht mal ein haus!!!
die armen obdachlosen:-)
Was sind das für Geschäftsmänner?
ich gehör seit heute auch zum Club.
Vielen Dank für eure Kommentare, die mich darin bestärkten auf keinen Fall zu zahlen. Ich hab die Brüdern gerade per Mail gefragt ob sie das Sprichwort
"Viele Jäger sind des Hasen Tod"
kennen. Ich überlege mir gerade ob ich nicht auf jeden Fall Strafanzeige stellen soll, auch wenn ich nichts mehr von ihnen hören sollte
bin ich froh, durch Zufall, auf diese Seite gestoßen zu sein.
Auch ich habe heute einen regelrechten Drohbrief von Rechtsanwalt Olaf Tank erhalten, mit der Aufforderung 123,00 € zu zahlen. Ich habe mich angeblich auf einer " BASTELN-ULTRAEINFACH" Seite angemeldet und somit einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Ich habe schon an mir selbst gezweilfelt- habe ich irgendetwas vergessen zu bezahlen???
Habe vergeblich versucht mit der besagten Anwaltskanzlei Kontakt aufzunehmen. Es gab kein Durchkommen. Ich werde nun erst mal abwarten und gegebenenfalls einen Anwalt einschalten.
Viele Grüße an alle Bettina
Vielen Dank im Voraus.Nadine
Bin aus Österreich...Bitte mal um rat
bitte um einen tipp
Liebe Grüße
**********************
Servus zusammen!
Ich habe am 27.03.2008 eine Mahnung via Mail von der Adresse: Kundensupport [kunden@p2p-heute.com] erhalten.
***
am 23.02.2008 haben Sie sich auf unserer Internetseite
www.p2p-heute.com angemeldet und damit einen rechtsgültigen Vertrag
abgeschlossen.
***
Angeblich hätte ich auf die Rechnung vom 16.03.2008 nicht reagiert. Juhuu ... ich weiß von gar keiner Rechnung. Nach intensiver Recherche musste ich allerdings feststellen, dass ich mich wirklich an jenem Tag auf dieser Seite registriert hatte. Dies geschah deshalb, weil ich im Internet auf der Suche nach einem Update einer Software war und durch diverse Suchbegriffe dorthin (p2p-heute) geführt wurde. Ich dachte mir nichts dabei, registrierte mich, wurde auf der Seite noch nicht einmal fündig und vergaß es danach wieder schnell.
Ich nahm weder irgendeinen Service in Anspruch, noch schloß ich bewußt einen Kontrakt, der nach Definition der Gebrüder Schmidtlein einen Vertrag darstellt.
-2- Dinge habe ich bis jetzt unternommen:
1. ich habe per Einschreiben/Rückschein (4,40€)einen Widerruf versandt!
***
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben (Ihre Email) vom 27.03.2008, 04:41Uhr, in dem Sie einen Betrag von 84,00 EUR bis zum 01.04.2008 für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen.
Nach meiner Überzeugung habe ich aber am 23.02.2008 auf der Internetseite keinen rechtsgültigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen, welcher ein Abo zum Preis von 84,00 EUR mit einschloss; noch habe ich ihren „Service“ je in Anspruch genommen. Auch habe ich am 16.03.2008 keine Rechnung von Ihnen erhalten, auf welche ich in irgendeiner Weise hätte reagieren oder von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen können. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie genau es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wann und in welcher Form Sie mich über den Abschluss eines Vertrages in Kenntnis setzten, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben.
Hiermit fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Vorsorglich widerrufe ich den angeblich geschlossenen Vertrag - mangels ausreichender Belehrung auch noch rechtzeitig - nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.
***
2. ich habe in einer Mail meine Kündigung eröffnet
Die Folge war eine weitere Mail seitens der Gebrüder, in welcher ich aufgefordert werde, fristgerecht zu zahlen. Ich vermute mal, dass dies nicht wirklich eine Antwort auf meine Mail war, sondern eine Systemantwort, weil in keiner Weise auf meine Forderungen eingegangen wird.
Ich werde abwarten. Sollte, wie bei vielen, nun das Anwaltsschreiben folgen, werde ich mich zuerst an den Verbraucherschutz wenden, freilich erneut einen Widerruf senden, mich dann aber damit nicht mehr befassen! Hoffentlich!
Ciao
Rudi
Nach den vielen Meldungen über deren Anwalt Olaf Tank haben sie jetzt einen Neuen Anwalt undzwar Rath, Probst und Partner aus Berlin.
Also nicht etwa verschüchtern lassen!
Also: Die Briefe von denen klar ignorieren, nicht antworten und schon gar nicht zahlen! Wer bereits gezahlt hat, kann eine erneute Anzeige wegen Betruges machen. Wer nicht gezahlt hat, aber trotzdem sich in die Sammelklagen einreihen möchte, kann eine Anzeige wegen Betrugsversuches machen. Bringt aber im Endeffekt nichts, nur dass die einen Brief bekommen mit der Anzeige. Aber unternommen kann gegen die eigentlich nichts werden... Leider.
Ich hoffe, ich habe euch helfen können!
Liebe Grüße, Mandy
Unser Sohn wurde auch Opfer eines solchen Betruges. Werde morgen im Anwaltsbüro anrufen um mich abzureagieren, danach zur POLIZEI gehen um Anzeige zu erstatten und weitere rechtliche Schritte einleiten.
Habe einen sehr guten Anwalt.
Die werden sich wünschen nicht geboren worden zu sein.
ich bin noch minderjährig also 13
und habe mich ausversehen auf einer falschen Seite angemeldet.
Ich habe meine E-mail Adresse angegeben und falschen Namen bzw. auch ein falsches Geburtsdarum.
Jetzt ist eine Rechnung von 94€ink.Mwst. gekommen...
diese nachricht habe ich ignoriert und nach 2Wochen ist eine mahnung gekommen,in der steht,dass ich es bezahlen muss ,die haben meine IP Nummer und wenn das Geburtsdatum falsch ist könnte man eine Anzeige gegen Betrugs angeben...
was soll ich machen meine Eltern wissen es nicht,denn die sind ziemlich streng und ich würde richtig Ärger bekommen...bitte helft mir
(das war ein Abo über 12 monate)
Ohne Einverständnis eurer Eltern sind die abgeschlossenen "Verträge" ungültig. Also solltet ihr euch darüber keine weitern Gedanken machen.
Möchte hiermit allen, die das erste Jahr gezahlt haben und krank sind vor Sorge wegen Sätzen wie "mit der ersten Zahlung Vertrag anerkannt!" mitteilen:
Ich habe auch das erste Jahr gezahlt und mich dummerweise erstanschließend informiert/ passiert mir auch nicht mehr!
Sammelt die Briefe(zur späteren Belustigung;o) )
Nach der ersten Mahnung für das zweite Jahr im März; natürlich hoch beamtisch ausgedrückt*g; kam nichts mehr!!!
Keine Mail, kein Brief, zehn Tage Zeit hatte ich zu zahlen.
Hab mir ein Schreiben von der Verbraucherzentrale geholt und dies denen gemailt(hat 5 € gekostet).
Es kam die selbe Mail von denen zurück, die sie auch bei meiner persönlichen Zahlungsverweigerung geschickt haben.
Anscheinend haben die vorgefertigte Dateien und kopieren die nur ein, je nach Beschwerde. Sehr effizient *schmunzel
Also keine Bange mit Geduld und Ignoranz übersteht man auch die Brüder.
Danke alle.
ich habe letztes jahr auch ein schreiben bekommen über 84,00. heute kam die nächste von 123,00 euro...
ich werde die rechnung nicht bezahlen, aber bisschen auf google nach den Herrn Tank rumgestöbert.
Werde auch zur polizei gehen. weil des kanns ja nicht sein!!!!!
lg
wenn diese frist fruchtlos verstreicht empfiehlt er seinen
"achsotollen Mandanten" gerichtliche schritte einzuleiten,
wenn das schlimmste eintrifft ist mein Anwalt bereit
Nichts tun... alles eine abzocke.
Die haben überhaupt keibe Chance. Die IP-Nummer darf beim Gericht nur bei Verfolgung eingesetzt werden...OK? Das heisst du mußt eine Straftat begangen haben.
V E R G E S S E N!!!!!!!!!
DIE WIRD ES NICHT MEHR LANGE GEBEN!!!!!!!!!!!!!!
habe 2007 an schmidtlein 84€ überwiesen und an tank nochmal 39€.
da unser sohn über "routenplaner" info bezogen hat, war ich mir (wir uns) nicht sicher ob da tatsächlich etwas pflichtig geworden ist (bin der vater).
bin heute natürlich sehr froh, hier ähnlich betroffene zu finden. also wenn es irgend wie möglich sein sollte diese verbrecher dingfest zu machen wäre das natürlich auch in meinem sinn!!!!
besteht die möglichkeit, das geld zurück zu fordern. wenn ja, wie.
mfg. norbert reininger
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vzbv | Presse | Mitteilungen | 30.03.2006 - Internet: Paradies f�r irref�hrenden und unlauteren Wettbewerb?

