Schmidt und PKV uneins über Bürgerversicherung
Berlin (Reuters) - Das Verfassungsgerichtsurteil zur Gesundheitsreform bildet nach Ansicht von Ministerin Ulla Schmidt kein Hindernis zur Einführung einer Bürgerversicherung.
Sie könne nicht erkennen, dass die Karlsruher Entscheidung eine entsprechende Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung verhindern würde, sagte die SPD-Politikerin am Freitag in Berlin. Die privaten Krankenversicherer werteten das Urteil hingegen erneut als deutliche Absage an jede Form einer Bürgerversicherung. SPD, Grüne und Linkspartei müssten daher ihre Wahlprogramme ändern, forderte der Chef des PKV-Verbands, Reinhold Schulte.
Das Bundesverfassungsgericht gehe ausdrücklich davon aus, dass das duale Krankenversicherungssystem aus gesetzlicher und privater Versicherung erhalten und gestärkt werden solle, sagte Schulte. Das Urteil sei somit ein klares Bekenntnis zur privaten Krankenversicherung und bilde für diese eine Art Lebensversicherung. Auch die Bundesärztekammer wertete das Urteil als Absage an eine Einheitsversicherung.
Schmidt entgegnete, die Richter hätten klargestellt, dass der Gesetzgeber bei der Weiterentwicklung des gesetzlichen Systems einen großen Spielraum habe, um allen Bürgern einen bezahlbaren Versicherungsschutz unabhängig von Einkommen oder Vorerkrankungen zu gewährleisten. Unternehmerische Interessen müssten dahinter zurückstehen.
Schmidt und die SPD wollen bei einer Bürgerversicherung alle Erwerbstätigen, sämtliche Einkommen und auch die Privatversicherten zur Finanzierung des Gesundheitswesens heranziehen. Ein solches Modell könne nicht von heute auf morgen eingeführt werden und benötige die entsprechenden politischen Mehrheiten, räumte die Ministerin ein. Der Gesundheitsfonds sei die richtige Organisationsform, um den Übergang zu gestalten. Für langjährige Privatversicherte müsse es einen Bestandsschutz geben. Die Einführung einer Bürgerversicherung ist seit Jahren gesundheitspolitische Hauptforderung der SPD.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch mehrere Klagen privater Krankenversicherer gegen Kernelemente der Reform abgewiesen. Die Beschwerden bezogen sich etwa auf die Pflicht, einen Basistarif einzurichten. Die PKV hat die Niederlage zwar bedauert, sieht sich durch das Urteil aber dennoch gestärkt. So hatte das Gericht seine Entscheidung damit begründet, dass der Basistarif in seiner konkreten Ausgestaltung "die Funktionsfähigkeit der privaten Krankenversicherung weder gegenwärtig noch in Zukunft" beeinträchtige. Auch hatte er den Gesetzgeber zur Korrektur aufgefordert, sollten sich die Prognosen zur Inanspruchnahme des neuen Tarifs im Nachhinein als schädlich für die PKV erweisen. Laut dem Verband haben sich bislang 8200 Personen in einem Basistarif angemeldet.
Zur Lösung der Finanzprobleme im Gesundheitswesen forderte Schulte, Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszugliedern, die dann von den Mitgliedern privat versichert werden müssten, etwa zahnmedizinische Behandlungen, private Unfälle oder das Krankengeld.
Quelle: Reuters (12. Juni 2009)
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Erschienen 12. Juni 2009 bei http://www.reuters.com.
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