Schmerzensgeld: Unfallopfer hat auch bei psychischen Beeinträchtigungen einen Anspruch auf Schmerzensgeld
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt war, hat bei psychischen Belastungen Anspruch auf Schmerzensgeld OLG Schleswig-Holstein
Bei einer durch einen Verkehrsunfall verursachten posttraumatischen Belastungsstörung besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei
der Bemessung wird auch das Regulierungs- und Prozessverhalten der gegnerischen Versicherung berücksichtigt. Das geht aus einer
Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) in Schleswig hervor. Zum Fall berichten die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV):
Die Klägerin, eine Arzthelferin, erlitt bei einem Unfall mit einem Lkw zahlreiche Verletzungen, unter anderem ein schweres
Schleudertrauma, einen Bruch des Nasenbeins, ein Schädel-Hirn-Trauma, Schürf- und Schnittwunden und zahlreiche Prellungen. Die Schuld
des Lkw-Fahrers stand ebenso fest wie die volle Haftung seiner Versicherung. Vor Gericht ging es um die Frage des Schmerzensgeldes
und ob die Klägerin psychisch unter den Folgen des Unfalls litt.
Die Klägerin verlangte 30.000 Euro, die Versicherung hatte jedoch als lediglich 2.750 Euro gezahlt. Die Richter hielten den Anspruch der Klägerin für
angemessen. Ein Sachverständiger habe neben den zahlreichen Verletzungen zweifelsfrei eine posttraumatische Belastungsstörung
festgestellt. Die Auswirkungen solcher psychischen Unfallfolgen seien ganz erheblich. So habe die Klägerin infolge ihrer Ängste ihren
Beruf aufgeben müssen. Darüber hinaus erzeuge bei ihr alles, was mit Straßenverkehr zu tun habe, Angstzustände. Dies zeige sich
daran, dass sie nicht allein ihre Wohnung verlassen könne. Letztlich müsse bei der Schmerzensgeldbemessung auch das Reg…
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