Schmerzensgeld nur bei genauem Nachweis
Schadenfixblog | 14. August 2010 — Wer Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls verlangt, muss nachweisen können, dass die Verletzungen und Schmerzen durch den Unfal…
Häufige Folge eines Verkehrsunfalls ist ein Halswirbelschleudertrauma, das sich durch Nackenverspannung und Kopfschmerzen äußern kann. Die Versicherungen verweigern in solchen Fällen gerne ein Schmerzensgeld und zweifeln an, ob die Verletzung überhaupt vorhanden ist, ob sie durch den Unfall verursacht wurde und ob sie ein Schmerzensgeld rechtfertigt. Als Geschädigter sollte man sich dennoch nicht abspeisen lassen.
Urteile zur Schmerzensgeldhöhe
Die Schmerzensgeldhöhe ist in das Ermessen der Gerichte gestellt. Sie sollen die Gesamtumstände berücksichtigen, insbesondere die Schwere der Verletzung, den Heilungsverlauf und die mit der Verletzung verbundenen Beeinträchtigungen, z.B. Krankenhausaufenthalt, Anzahl der Arztbesuche, Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Das Amtsgericht Jena sprach mit Urteil vom 13.12.2000, Az. 26 C 419/00, einer Frau wegen eines Halswirbelschleudertraumas mit Kopfschmerzen 750 Euro (1.500 DM) zu. Die Geschädigte war eine Woche arbeitsunfähig. Das Landgericht Augsburg verurteilte am 15.02.2002, Az. 4 S 4743/98, die Versicherung, 750 Euro (1.500 DM) an eine Frau zu zahlen, die ein Halswirbelschleudertrauma mit eingeschränkter Reklination (eingeschränkte Möglichkeit, den Kopf nach hinten zu neigen) und schmerzhafter Muskelverspannung im Nacken-Schulterbereich erlitten hatte. Das Landgericht Magdeburg sprach einem 25-jährigen Mann mit Urteil vom 30.04.2002, Az. 2 S 5/02, ein Schmerzensgeld von 600 Euro wegen eines HWS-Schleudertraumas und einer Handgelenksprellung zu. Das Landgericht Konstanz hielt im Urteil vom 23.07.2003, Az. 11 S 172/02 E, bei einer leichten Distorsion (Verstauchung) der Halswirbelsäule ein Schmerzensgeld von 600 Euro für angemessen. Die Beschwerden der 60-jährigen Geschädigten mussten längere Zeit behandelt werden. Das Amtsgericht Nürnberg urteilte am 05.02.2004, Az. 34 C 8818/03, 600 Euro Schmerzensgeld für einen Pensionär aus, der eine HWS-Distorsion (Verstauchung der Halswirbelsäule) erlitten hatte. Er musste nur einmalig am Unfalltag im Klinikum behandelt werden. Das Amtsgericht Salzgitter entschied mit Urteil vom 11.08.2004, Az. 12 C 42/04 (I), einen Fall, in dem eine Frau eine HWS-Distorsion (Verstauchung der Halswirbelsäule), eine Schädelprellung, eine Prellung am Thorax (Brustkorb) und linken Arm sowie Hämatome (Blutergüsse) im Bereich der linken Schulter und des linken Oberarms erlitten hatte. Die Geschädigte litt einen Monat unter Schmerzen im Halsbereich. Sie musste einmal den Arzt besuchen und erhielt danach noch eine telefonische ärztliche Beratung. Das Gericht hielt ein Schmerzensgeld von 500 Euro für ausreichend. Ebenfalls 500 Euro gestand das Amtsgericht Landau mit Urteil vom 22.12.2006, Az. 2 C 314/05, einer Frau zu, bei der ein leichtes bis mittelschweres HWs-Schleudertrauma mit hochgradigen Verspannungen im Nackenbereich diagnostiziert worden war. Sie musste viermal den Arzt aufsuchen, hatte Kopfschmerzen und ko… » Vollständiger ArtikelErschienen 12. September 2011 auf http://aktuell.szary.de.
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