"Polizeivizepräsident wird wegen Folterandrohung...
blat.antville: Simon's Blawg | 20. Februar 2004 — Zur Anklageerhebung und damit Strafverhandlung gegen den Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner bei hr-online: Hesse…
Magnus Gäfgen wurde rechtskräftig verurteilt, weil er den elfjährigen Jakob von Metzler ermordet hat. Während des Ermittlungsverfahrens im Herbst 2002 wurde Herrn Gäfgen in einer Vernehmung auf Anweisung des damaligen Vizepräsident der Frankfurter Polizei, Herr Wolfgang Daschner, von zwei Polizeibeamten massive Folter angedroht.
Wegen dieser Folterandrohung machte Gäfgen mit Hilfe seines Rechtsanwalts Dr. Michael Heuchemer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Land Hessen geltend. Seine Klage hatte teilweise Erfolg: Das Land Hessen muss Magnus Gäfgen 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
In dem Urteil des Landgerichts Frankfurt /M. heißt es, daß die Folterandrohung eine “schwerwiegende Rechtsverletzung” sei, die nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden könne als durch die Zahlung einer Entschädigung. Den beiden Polizisten attestierte der Vorsitzende Richter, sie hätten sich vorsätzlich über das Folterverbot hinweg gesetzt, ohne dabei alle anderen Möglichkeiten, zu einem zufriedenstellenden Ermittlungsergebnis zu kommen, auszuschöpfen.
Eine mutige, meiner Ansicht nach eine richtige Entscheidung. Genauso wenig, wie das Verbrechen die Folter rechtfertigt, rechtfertigt dieses Urteil das Verbrechen. Und zur unmißverständlichen Klarstellung nun auch aus zivilrechtlicher Sicht war diese Entscheidung des LG Frankfurt notwendig.
Mehr über dieses Verfahren in der taz, hier, hier und hier.
Nebenbei 1: Die beteiligten Beamten wurden 2004 rechtskräftig verurteilt; nicht wegen Verstoßes gegen § 343 StGB, sondern nur wegen Nötigung und Daschner wegen Verleitung zum Missbrauch der Amtsbefugnisse. Und zwar zu einer Verwarnung mit Strafvorbehal…
» Vollständiger ArtikelErschienen 5. August 2011 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.
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Rechtsanwaltskanzlei Dr. iur. Michael Heuchemer
3000 Euro bekommt der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen vom Land Hessen. Nach dem Mord an dem 11-jährigen Jakob von Metzler hatten ihm Beamte mit Folter gedroht.
Der Kindsmörder hatte Erfolg mit seiner Zivilklage gegen das Land Hessen. Die polizeiliche Folterdrohung habe Magnus Gäfgens Menschenwürde verletzt.
Magnus Gäfgen bekommt 3000 Euro Schmerzensgeld. Der SPD-Politiker Wiefelspütz verteidigt das Urteil, aus der CDU und der Polizei hingegen kommt Kritik.