Schmerzensgeld bei fehlerhafter Blondierung
Nein, es geht nicht um eine missglückte, sondern um eine äusserst schmerzhafte “Blondierung”, wie der Sachverhalt zeigt, der beim LG Arnsberg (3 S 111/10) verhandelt wurde:
Die Klägerin ließ sich am 02.10.2008 im B. Salon der Beklagten zu 1) von der Beklagten zu 2) ihre damals 10 cm langen braunen Haare blondieren. Der Beginn der Behandlung war etwa gegen 10.00 Uhr , um 12.00 Uhr war die erste Blondierungsmaßnahme abgeschlossen, die weiterführende Behandlung endete etwa um 15.30 Uhr. Beim Auswaschen des Blondierungsmittels hatte die Klägerin starke Schmerzen an der Kopfhaut, die zudem stark geschwollen war. Während der Behandlung ließ sich die Klägerin von ihrer Tochter – der Zeugin O. – aus der benachbarten Apotheke Schmerzmittel holen. Am Schluss der Behandlung brach die Klägerin in Tränen aus, die Kopfhaut blutete. Als Farbton zeigte sich statt blond orange.
Des Abends hatte die Klägerin an der Kopfhaut nach der Aussage der Zeugin O. offene Stellen. Am nächsten Tag hatte sich nach der Aussage des erstinstanzlich vernommenen Zeugen Dr. S. die oberste Schicht der Kopfhaut abgelöst, die Kopfhaut selbst war mehrere Wochen lang feucht und borkig. Die Klägerin suchte am 06.10.2008 ihre Hausärztin, die Zeugin Dr. I. , auf. Diese diagnostizierte eine entzündete Kopfhaut und vermutete wegen gleichzeitig geschwollener Lymphknoten eine allergische Reaktion. Zur Therapie verordnete Frau Dr. I. Cortison. Unter dem 10.10.2008 erstellte der Privatgutachter H. für die Klägerin ein schriftliches Gutachten. Nach dessen Inhalt war die Kopfhaut seinerzeit stark geschädigt und verkrustet, die Klägerin litt an Haarausfall und Haarbruch, der Privatgutachter H. ging von einem noch zwei Wochen dauernden Heilungsprozess aus. Die Klägerin trug bis April 2009 eine Perücke.
Das Gericht erkannte auf 3.000 Euro Schmerzensgeld:
Unter Berücksichtigung der maßgeblichen Umst…
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Erschienen 26. November 2010 auf http://www.ferner-alsdorf.de.
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