Schmeißt raus die Steuergelder!

Vor Kurzem verfasste ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ein niedersächsisches Jobcenter. Grund dafür war eigentlich, dass bei Überweisungen an mich (zumeist Honorarerstattung nach gewonnenen Verfahren) von diesem speziellen Jobcenter nie mein Geschäftszeichen angegeben wurde, was eine korrekte Buchführung schwierig bis unmöglich macht. Auch telefonische Nachfragen führten selten zur erhofften Erhellung, da die Telefonzentrale mit den verklausuliert Betreff-Angaben ebenfalls nichts anfangen konnte. Natürlich fragte ich dabei auch nach, auf welche Geschäftszeichen die letzten Zahlungen zu verbuchen sein. Was dabei ans Tageslicht kam haut den nervenstärksten Steuerzahler um: "Der Betrag in Höhe von 122,57 € ist versehentlich an Sie überwiesen worden und müsste von Ihnen zurücküberwiesen werden. Eine Rücküberweisung bitte ich …

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Themen: Jobcenter , Dienstaufsichtsbeschwerde , Fehlbuchung
Rechtsgebiet: Sozialrecht

Erschienen 22. November 2011 auf http://rechtsanwalt-krause.blogspot.com.

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