Lehmann ./. Wiese
Blog zum Medienrecht | 28. August 2011 — Wie Website Juraexamen.info bespricht heute ein aktuelles Urteil des Landgerichts München. Ein prominenter Fußballer hatte s…
Tweet
Regelmäßig kommt es im Rahmen von Sportereignissen, insbesondere im Zusammenhang mit Fußballspielen zu ernsthaften kontroversen Diskussionen zwischen einzelnen Beteiligten. In diesem Zusammenhang stellt sich häufig die Frage, was ist rechtlich noch zulässig. Mit einem solchen Fall musste sich nunmehr das Landgericht München beschäftigen.
In dem vom Landgericht München (Az. 8 O 127/11) zu entscheidenden Fall machte der Kläger unter anderem Anspruch auf Zahlung einer immateriellen Geldentschädigung geltend, da er sich vom Beklagten mit einer öffentlichen Schmähkritik überzogen sah. Der Kläger ist ein ehemaliger Profifußballer und war über Jahre Torwart der Deutschen Fußballnationalmannschaft. Der Beklagte ist Torwart einer Fußballbundesligamannschaft und gehört dem aktuellen Kader der Deutschen Fußballnationalmannschaft an.
Am 14.09.2010 fand unter Mitwirkung des Beklagten ein Champions-League-Spiel statt. Die gegnerische Mannschaft erreichte den Führungstreffer, nach dem ein Abwehrspieler eine scharfe Flanke eines Gegenspielers ins eigene Tor lenkte. Der Beklagte deckte bei dieser Spielsituation die kurze Torwartecke ab. Der Kläger war bei dem genannten Spiel als Fußballexperte tätig. Auf die konkrete Spielszene angesprochen führte der Kläger im Fernsehen folgendes aus:
“Wenn er einen Schritt rausgeht, kann er den Ball abfangen. Er hätte sich nicht an den Pfosten klammern, sondern mutiger spielen sollen. Er kann es auf jeden Fall besser machen. ”
Als der Beklagte einen Tag später auf dem Trainingsplatz von einem Reporter auf diese Stellungnahme angesprochen wurde, entgegnete er:
“Der soll in die Muppets-Show gehen. Der Mann gehört auf die Couch. Vielleicht wird ihm da geholfen. Einweisen – am besten in die Geschlossene! Was soll ich da bitte machen? Gehe ich ein Stück in die Mitte, geht der Ball in die kurze Ecke rein. Ich weiß nicht warum über so ein Tor diskutiert wird. Schwachsinn! ”
In dem Verfahren vor dem Landgericht München begehrte der Kläger die Zahlung einer immateriellen Geldentschädigung in Höhe von mindestens 20.000 € für die Äußerung des Beklagten “Der gehört auf die Couch. Vielleicht wird ihm da geholfen. Einweisen – am besten in die Geschlossene! ”
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landgericht stellte fest, dass es sich bei der Äußerung des Beklagten um ein Werturteil handelt, die nach ihrer Diktion objektiv geeignet ist, den Kläger in seinem allgemeinen Persönl…
» Vollständiger ArtikelErschienen 18. Dezember 2011 auf http://rechtsportlich.net.
Blog zum Medienrecht | 28. August 2011 — Wie Website Juraexamen.info bespricht heute ein aktuelles Urteil des Landgerichts München. Ein prominenter Fußballer hatte s…
Lichtenrader Notizen | 31. August 2006 — Pressemitteilung - Landgericht München I - Urteil vom 26.07.2006, Az.: 29 O 20208/06 (nicht rechtskräftig) Ein Fußballspiel zwisch…
Blog für Gewerblichen Rechtsschutz | 6. April 2011 — Nachdem eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben wurde und der Verstoß erneut begangen wird, k…
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 30. November 2009 — Das Landgericht Stuttgart hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 10.07.2009; Az.: 40 O 44/09) darüber zu befinden, o…
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 3. September 2010 — Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat heute in einem Zivilrechtsstreit, in dem die Herstellerin von Bekleidung…
Handelsvertreter Blog | 30. Mai 2011 — Am 15.04.2011 entschied das Landgericht Bielefeld in einem nicht rechtskräftigen Beschluss, dass nicht das Landgericht, sondern…
Blog für Gewerblichen Rechtsschutz | 13. März 2011 — Bei der gerichtlichen Geltendmachung eines Verstoßes, sei es im Wettbewerbsrecht, im Urheberrecht oder im Markenrecht, kann d…
Blickpunkt Recht & Steuern | 17. Oktober 2007 — Der Veranstalter einer Pauschalreise haftet nicht für Verletzungen, die ein Kunde bei dem Sturz im Duschbereich eines Hotels er…
Aktiv gegen Spam | 31. Juli 2006 — Der Spammer machte unerwünschte Werbung für Gokarts per eMail. Dafür bekam er anwaltliche Post, für die er sich seinerseits mit…
Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum | 29. August 2011 — “Der Mann [Jens Lehmann, der Verfasser] gehört auf die Couch”. Wir hatten über den Rechtsstreit zwischen den Torhütern Tim Wi…