Initiative Berliner Bankenskandal
Handakte WebLAWg | 26. Oktober 2005 — Im Erfolgsfall könnte nicht nur das Volksbegehren zugelassen, sondern auch der Senat zugleich aufgefordert sein, den Bankenskan…
Das Volksbegehren “Schluss mit dem Berliner Bankenskandal” ist wegen seiner erheblichen Auswirkungen auf die Budgethoheit des Parlaments ein Volksbegehren “zum Landeshaushalt” im Sinne von Art. 62 Abs. 5 der Verfassung von Berlin – VvB – und deshalb unzulässig. Die Entscheidung des Senats von Berlin vom 3. Februar 2004, das Volksbegehren “Schluss mit dem Berliner Bankenskandal” nicht zuzulassen, ist daher nicht zu beanstanden. Mit dieser Begründung wies der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin den Antrag der Init…
» Vollständiger ArtikelErschienen 23. November 2005 auf http://log.handakte.de/.
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staatsrecht.info | 24. November 2005 — Nachdem der Berliner Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens “Schluss mit dem …
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Handakte WebLAWg | 5. Dezember 2007 — Das Thüringer “Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik” ist am Mittwoch mit nur einer Stimmer Mehrheit vor dem oberste…