Schlupfloch aus unliebsamen Verträgen

Damit es nicht wieder heisst, ich würde bashen, veröffentliche ich den nachfolgenden Auszug aus dem lawblog ungekürzt und und unter der Originalüberschrift:

Wie kommt man aus unliebsamen Verträgen raus? Das Amtsgericht München weist einen unkonventionellen Weg, wenn Fitnessstudio, Telefonanbieter oder Zeitungsverlag auf Kündigungfristen pochen.

Dann kann der Kunde erwägen, künftig einfach bar zu zahlen. Zwar weist der im Juni letzten Jahres entschiedene Fall einige Besonderheiten auf. Es ging um die Kundin eines Sportstudios, die bei Anmeldung kein Konto hatte, anfangs bar bezahlen durfte, später aber zu Überweisungen und Vorauszahlungen gedrängt wurde.

Darauf ließ sich die Frau nicht ein. Zu Recht, meint das Amtsgericht, denn der Vertrag sehe nun mal keine Pflicht zur bargeldlosen Zahlung vor. Zumindest so lange nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch das Recht zur Barzahlung – ein Grundsatz, der für jeden gilt.

Ich weiß nicht, wieviel zig-tausende Leser die Seite jeden Tag hat, ich kann auch nur vermuten, dass es sich zum überwiegenden Teil um juristische Laien handelt. Wieviele davon mögen wohl die Überschrift (ohne Fragezeichen gepostet) und den anschließ… Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

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Themen: Amtsgericht , Telefonanbieter , Ballmann

Erschienen 15. Februar 2010 auf http://richter-ballmann.info.

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