Schlupfloch aus unliebsamen Verträgen

Wie kommt man aus unliebsamen Verträgen raus? Das Amtsgericht München weist einen unkonventionellen Weg, wenn Fitnessstudio, Telefonanbieter oder Zeitungsverlag auf Kündigungfristen pochen.

Dann kann der Kunde erwägen, künftig einfach bar zu zahlen. Zwar weist der im Juni letzten Jahres entschiedene Fall einige Besonderheiten auf. Es ging um die Kundin eines Sportstudios, die bei Anmeldung kein Konto hatte, anfangs bar bezahlen durfte, später aber zu Überweisungen und Vorauszahlungen gedrängt wurde.

Darauf ließ sich die Frau nicht ein. Zu Recht, meint das Amtsger…

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Themen: Amtsgericht , Telefonanbieter

Erschienen 8. Februar 2010 auf http://www.lawblog.de.

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