Universitäten Kiel und Lübeck: Zukunftsfähige Neuordnung?
Jus@Publicum | 12. Januar 2012 — Im September noch war die Lösung der Probleme in einem ÖPP-Projekt für Uniklinikum zur Sanierung durch private Investoren ges…
Zur Beseitigung des ursprünglich auf rund 700 Millionen Euro taxierten Investitionsstaus an den Medizin-Standorten Kiel und Lübeck für Krankenversorgung, Lehre und Forschung hat sich Landesregierung jetzt auf ein Modell verständigt, mit dem ohne Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Trägerschaft private Investoren in die Sanierung des UKSH einbezogen werden können. Das vorgeschlagene Modell sehe nach Angaben des Wissenschaftsministers Jost de Jager als ÖPP-Projekt (ÖPP = Öffentlich-Private-Partnerschaft) die Sanierung und den Betrieb der Gebäude durch private Investoren vor, welche durch das UKSH über einen Zeitraum von voraussichtlich 25 Jahren zurückgemietet würden. Die in der Markterkundung ebenfalls von Anbietern vorgeschlagenen und auf eine Privatisierung zielenden Modelle würden nicht weiterverfolgt. Die Landesregierung hat das Wissenschaftsministerium beauftragt, bis zum Jahresende die Grundlagen für eine Vergabeentscheidung im so genannten wettbewerblichen Dialog auszuarbeiten. Das Vergabeverfahren werde Anfang kommenden Jahres gestartet, mit einem Baubeginn sei voraussichtlich Anfang 2014 zu rechnen. Die Erfolgsaussichten des Immobilien-ÖPP hingen aber auch davon ab, ob es gelinge, die wirtschaftlichen Strukturen des UKSH zu sanieren. Das gewählte Modell stelle somit auch einen großen Vertrauensvorschuss gegenüber dem UKSH dar, stellte de Jager fest.
Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung sei nicht Aufgabe der Markterkundung gewesen, deshalb würden die wirtschaftlichen Eckdaten des Immobilien-ÖPP nun im Dialog mit den Interessenten erarbeitet. Im Vergabeverfahren solle – als wesentliche Voraussetzung für die Refinanzierung des Projekts durch das UKSH – zudem streng darauf geachtet werden, dass die Krankenhausbauten den Standards privater Kliniken entsprechen, um eine bestmögliche Kosten-Nutzen-Relation herzustellen. Die Entscheidung sei ein Markstein für das UKSH, das mit seinen mehr als 10.000 Beschäftigten nicht nur größter Arbeitgeber des Landes, sondern zugleich einziger Maximalversorger und unentbehrliche Einrichtung für Forschung und Lehre sei, die Sicherung dieses Status erfordere aber auch, das Klinikum auf einen hochmodernen Stand zu bringen, stellte der Minister fest.
Bei dem so genannten wettbewerblichen Dialog handelt es sich um ein von der EU eingeführtes Verfahren für komplexe und sehr große Projekte, um im Laufe des Dialogs bzw. der Verhandlungen die bestmögliche Lösung für das jeweils zu behandelnde Problem zu finden. Nach Angaben von de Jager können dabei die Ansprüche der Universitäten bezüglich Forschung und Lehre in der Medizin, die Gewährträgerhaftung des Landes, die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung des Projektträgers, die Zusammensetzung des Managements und die vom Wissenschaftsrat angeregte Individualisierung der Standorte unter dem Dach einer Holding am besten berücksichtigt werden. P…
» Vollständiger ArtikelErschienen 14. September 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
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Fakten zur baulichen Sanierung Universitätsklinikum Schleswig-Holstein