Schlecker Betriebsrat: Schlecker: Behinderung der Betriebsratswahl durch Kündigungen?
JuracityBlog | 18. Oktober 2007 — Der stets unkonventionell gekleidete Herr Schlecker, Inhaber der gleichnamigen Drogeriekette, fällt auch bei der Einhaltung des…
Anton Schlecker – dessen nach ihm benanntes Unternehmen nun Inolvenz anmelden wird – ist einer der großen schwäbischen Patriarchen und ein Name, der (in blaue Buchstaben eines 70er Schriftzugs gekleidet) in jedem Haushalt in Deutschland eine wirkliche „Marke“ ist. Überhaupt die 70er: Da schien Schlecker stehen geblieben zu sein, vor allem in Bezug auf das Corporate Design, das längst wie eine Fusion aus Sozialpalast Berlin und der Stuttgarter Staatsgalerie wirkte, als das neue Jahrtausend anbrach. Das passte historisch, denn 1974 eröffnete ja auch der erste Schlecker-Drogeriemarkt im schönen Kirchheim an der Teck. Im psychedelischen Zeitalter der orangen Tapeten mit grünen Kreisen mag das modern gewirkt haben. Anders als viele schwäbische Errungenschaften von Daimler bis Wüstenrot Bausparen ist „Schlecker“ aber ein imagemäßiges Schuddelchen geblieben. Augenfällig war das im zurückliegenden Jahrzehnt beim Arbeitsrecht.
Schlecker ist eines der arbeitsrechtlichen Phänomene überhaupt:
In den letzten Jahren dachten viele Menschen beim blauen Logo an Arbeitszeit, Minijob, Arbeitnehmerüberlassung und Lohndumping, (um hier auch mal ein gewerkschaftliches Schlagwort zu adeln), wahlweise auch an Überwachung (von Mitarbeitern) oder häufige Überfälle auf Filialen (die manche Beobachter den Sicherheitskonzepten zuschreiben, besser,deren Abwesenheit).
Schlecker war Klassenkampf. Fast atemberaubend: Nicht die Gewerkschaften haben das so gewollt – sie sind ersichtlich reingeschlittert. Wie sehr muss man schließlich Feuer geben, um eine volles Drittel der Mitarbeiter zu ver.di zu treiben – bei einer Belegschaft aus Minijobbern, die sich für gewöhnlich für Arbeitnehmervertretung kaum interessieren, ist das eine auffallend hohe Bindung, die mehr Anlass zum Stirnrunzeln als zu eitler Gewerkschaftsfreude sein darf. Ausgelöst wurde das alles durch die absurd-“harte“ Haltung zum Thema „Arbeitsrecht“, für die vor allem der Patriarch Schlecker stand.
Da Herr Schlecker kein besonders öffentlicher Mensch ist, weiß man nicht so recht, was er wirklich von Arbeitsrecht denkt oder weiß. Man ist aber auf der sicheren Seite, wenn man annimmt, dass er das Arbeitsrecht als seinen natürlichen Feind betrachtete. Innovativ wusste er es zu missbrauchen. Die Bildung von Betriebsräten wurde durch eine Parzellenstruktur von Kleinstbetrieben verhindert, Leitungsstrukturen nach Kriterien gebildete, die das Betriebsverfassungsrecht möglichst stark beschnitten; und dann waren da die aufwändigen Innovationen nach der Art der Drehtür (Kündigung und Wiedereinstellung als Leiharbeiter), was den zweifelhaften Ruhm bewirkte, dass sich ein schwarz geführtes Ministerium veranlasst sah, Hand an das AÜG zu legen und nicht zu widersprechen, als man das „Lex Schlecker“ nannte.
Der tiefste Tiefpunkt im Kapitel arbeitsrechtlicher Anekdoten ist auch ein juristischer Tiefpunkt und spielte schon beim Landgerich…
» Vollständiger ArtikelErschienen 21. Januar 2012 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.
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Die Probleme bei Schlecker waren schon länger bekannt. Dennoch erwischte die Pleite-Nachricht die 30 000 Mitarbeiter kalt: Viele erfuhren aus den Medien von dem Aus. Bei der Gewerkschaft glühen die Telefonleitungen.