Schlau
am 08.08.2007 von http://www.ra-blog.de
Zwischen der Hausverwaltung und einem auszugswilligen Mieter war vereinbart worden, dass der Mieter auch vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Mietverhältnis entlassen werden könne, sofern er einen Nachmieter für seine Wohnung findet.
Der Mieter hatte Glück und brauchte nicht lange suchen, denn ein Nachbar aus dem Obergeschoss übernahm seine Wohnung. Die Hausverwaltung war einverstanden, der Mieter konnte einen Monat früher raus. So weit, so gut.
Und jetzt die Pointe: …
Harakiri?
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