Schlapphüte in der Kanzlei
am 22.05.2006 von J!Blawg - Das Jura Blog aus Münster
Wie die Netzeitung berichtet, sind viele deutsche Rechtsanwälte vor dem Hintergrund der BND-Bespitzelungsaffäre um die Sicherheit ihres Berufsstandes vor geheimdienstlichen Abhöraktivitäten besorgt. Viele seien sich demnach nicht mehr sicher, ob Abhöraktionen ohne jegliche Rechtsgrundlage in Zukunft tatsächlich unterbleiben.
Geheimnisträger müssen gleich behandelt werden
Die Bundesregierung dürfe andere Geheimnisträger nicht ausnehmen, soweit sie deutschen Geheimdiensten das Bespitzeln von Journalisten verbiete, sagte der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Hartmut Kilger. «Eine Bespitzelung insbesondere der Berufsgeheimnisträger, wie Anwälte, Ärzte oder Pfarrer darf es ebenso wenig geben, wie die Bespitzelung von Journalisten», betonte Kilger. Die Bundesregierung habe den deutschen Geheimdiensten die Bespitzelung von Journalisten zwar ausdrücklich untersagt. Dies dürfe aber im Umkehrschluss nicht dazu führen, dass alle anderen Berufsgruppen bespitzelt werden dürften. Er hoffe «dass der BND sich an die bestehenden Gesetze hält», schränkte jedoch zugleich ein, angesichts der bekannt gewordenen Bespitzelung von Publizisten und Redakteuren durch den BND sei dem Nachrichtendienst das geltende Recht offenbar wenig wert gewesen.
Anwälte pochen auf Regelungen geltender Gesetze
Auch der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Bernhard Dombek, verwies nach Angaben der «Netzeitung» auf die besondere Verantwortung des Staates gegenüber Geheimnisträgern: «Wir gehen davon aus», so Dombek wörtlich, «dass die Anweisung der Bundesregierung für alle Inhaber von Geheimhaltungsrechten gilt.» Der Kammerpräsident verwies die Geheimdienste auf die geltende Gesetzeslage und stellte fest, die Anwälte würden sich darauf verlassen, dass die Einhaltung des Rechts für alle gelte. Das Abhören von Rechtsanwälten sei nur erlaubt, wenn der Jurist selbst unter Tatverdacht stehe.
(gefunden bei beck-aktuell)
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