Urteil zur Beweisführung in Filesharing-Klagen
Handakte WebLAWg | 20. März 2008 — Sony BMG, vertreten durch die Kanzlei Rasch, hatte zur Untermauerung der in der Klage erhobenen Vorwürfe auf Bildschirmausdru…
Mit einer herben Schlappe für die “Piratenjäger” der umstrittenen proMedia GmbH und den Musikindustrie-Anwalt Clemens Rasch endete ein Verfahren vor dem Landgericht Hamburg. Die Richter wiesen eine Klage der Sony BMG Music GmbH gegen eine angebliche Nutzerin einer Filesharing-Software ab (Urteil vom 14. März 2008, Az.: 308 O 76/07). Sie soll damit unter anderem zwei Lieder der Gruppe “Silbermond” angeboten haben. Die Beklagte hatte diesen Vorwurf jedoch bestritten.
Die proMedia sucht im Auftrag von mehreren großen Plattenfirmen nach Teilnehmern von P2P-Netzwerken, die dort bestimmte Musiktitel anbieten. Sony BMG hatte in dem Verfahren vorgetragen, proMedia habe ermittelt, über eine später der Beklagten zugerechnete IP-Adresse seien die Musiktitel zum Herunterladen zur Verfügung gestellt worden. Hierzu hatte die Kanzlei Rasch als Nachweis von proMedia gefertigte Ausdrucke vorgelegt. (…)
Quelle: Heise vom 21.03.2008
Erschienen 21. März 2008 auf http://log.handakte.de/.
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kanzlei-hoenig.de | 15. November 2007 — Nach Angaben des Hamburger Musikindustrie-Anwalts Clemens Rasch schicken Polizeibehörden in Verfahren gegen Personen, denen der…
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