Schlag gegen UseNeXT
am 25.01.2007 von Kleinblog | David Klein
Passend hierzu hat das LG Hamburg nach einer Pressemeldung der GEMA eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der dem Betreiber nicht nur die Bewerbung seines Dienstes unter Anlehnung an illegale Nutzungsoptionen sondern darüber hinaus auch der Betrieb des Dienstes als solchen mit Werken aus dem GEMA-Repertoire untersagt sein soll. Bisher konnte UseNeXT relativ offen damit werben, die ideale Tauschbörse für alles zu sein:
“100% sicherer Zugriff auf ungefilterte Daten: weder Ihre IP-Adresse und schon gar nicht, was Sie wann von den Newsservern downloaden, wird protokolliert. Garantiert!” [Quelle: UseNeXT]
Wobei wir wieder mal beim …
GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT
immateriblog.de / Auch die GEMA ist wieder aktiv. Hier unkommentiert die Pressemeldung zum Vorgehen gegen UseNeXT. UseNeXT für Verletzung von Werken des GEMA-Repertoires verantwortlich GEMA setzt ihr erfolgreiches Vorgehen gegen illegale Musikangebote mit einer einst…
Schlag gegen eDonkey-Nutzer
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GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen VideoTube
Handakte WebLAWg / Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA meldet einen weiteren Erfolg in ihren Bemühungen “gegen die Internetpiraterie“. Das Landgericht Köln habe dem Betreiber der Videoplattform VideoTube per einstweiliger Verfügung untersagt, Werk…
PROZEDERE
LawBlog / Beim Landgericht K. wollte ich mich erkundigen, ob gegen einen Mandanten eine einstweilige Verfügung erlassen worden ist. Ich sprach mit der Dame in der Geschäftsstelle: “Wir haben eine Schutzschrift hinterlegt.” “Ja, die hat f…
GEMA gegen Rapidshare
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» GEMA - Pressemitteilungen - UseNeXT für Verletzung von Werken des GEMA-Repertoires verantwortlich
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