Schimmelpilz oder faule Ausrede?

Der Mieter kündigt die Wohnung im Oktober zum Jahresende, ohne Angabe von Gründen. Dann ist er auch noch mit der Miete rückständig. Beim Ausziehen unterschreibt er auf dem Übergabeprotokoll, dass er mit 2 Mieten im Rückstand ist, sonst keine weiteren Kommentare.

Da der Mieter nicht zahlte, klagt nun der Vermieter wegen seiner Miete.

Und plötzlich behauptet der Mieter, in der Wohnung wäre Schimmelpilz gewesen. Deswegen hätte er auch gekündigt. Und daher stünde ihm eine Minderung zu, bzw. müsse er überhaupt keine Miete zahlen.

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Themen: Miete
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 18. Juni 2010 auf http://www.r-tape.de.

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