Schily droht Ordnungsgeld
Andere Ansicht | 20. Februar 2008 — Ein Ordnungsgeld von bis zu 40.000 EUR droht dem ehemaligen Innen- und damit auch Verfassungsminister Otto Schily (SPD). Wie die F…
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) möchte gerne wissen, ob was dran ist an den Medienberichten, dass der Abgeordnete Otto Schily vom 1. März bis 30. September 2007 den Siemens-Konzern rechtlich beraten hat, für kolportierte 140.000 Euro. Weil Abgeordnete, gemäß Bundesverfassungsgericht auch solche, die Anwalt sind, nämlich ihre Nebeneinkünfte offenlegen müssen. Was das Bundesverfassungsgericht sagt, geht Herrn Ex-Innenminister Otto Schily aber gepflegt am Allerwertesten vorbei, denn aus seiner Sicht gestaltet sich die Realität etwas anders: Nach seinem Verständnis sei die Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter kein Beruf, teilte er mit. Seine Arbeit als Anwalt betrachte er nicht als Nebentätigkeit. Über sie könne er "keinerlei Auskünfte erteilen". Angaben darüber seien ihm "auf Grund meiner anwaltlichen Verschwiegenheitsverpflichtung auch gegenüber dem Bundestagspräsidenten nicht möglich". (Sueddeutsche) Was für ein mustergültiger Anwalt, der sich außer Stande sieht, seinen Mandaten ein Nümmerchen zuzuweisen und anzugeben ob er Euros nach Stufe 1, 2 oder 3 eingenommen hat. Das geht zu weit, findet Otto Schily, und gibt stattdessen an: Rechtsanwalt, Berlin Das spart Pixel und vermindert den CO2-Ausstoß des Internets. Aber: Abgesehen davon, dass Schily als Vorreiter der Anti-Terror-Gesetzgebung Anwälte überlicherweise eher zum Weinen als zum Jubeln bringt, hat er entweder in seiner gesamten Anwaltslaufbahn noch keine Steuererklärung abgegeben, oder ist erst vor sehr kurzer Zeit zum Don Quijote des § 43a BRAO mutiert. Was mag wohl der Anlass gewesen sein? Ach so, stimmt. Otto Schily ist bekanntermaßen ein Opportunist vor dem Herrn.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 23. Oktober 2007 auf http://www.ra-blog.de.
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