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Schily vor dem Innenausschuss

am 13.10.2005 von Lichtenrader Notizen

Heute im Bundestag berichtet über die heutige Sitzung des Innenausschusses: Bundesinnenminister Schily verwies auf die simple Rechtslage, dass das Ermittlungsverfahren zur Durchsuchung der Redaktionsräume des Magazins Cicero nicht durch das Bundesinnenministerium (BMI), sondern durch die Staatsanwaltschaft in Potsdam veranlasst worden sei und dass das BMI auch keinerlei Einfluss auf das Personal oder andere Gegebenheiten genommen habe. Die Veröffentlichung von vertraulichen Unterlagen zur Bekämpfung von Terroristen entlaste einen Journalisten nicht vom Vorwurf der Beihilfe zum Geheimnisverrat. Dass sich auch Journalisten an Gesetze halten müssten, sei eine Banalität. Es wäre ein grober Denkfehler, so der Minister, dies als Verletzung des Presserechts zu verstehen. Anders als vielfach dargestellt, habe die Veröffentlichung von Verschlusssache-Dokumenten eben nicht dazu gedient, ein unrechtmäßiges Verhalten des Staates aufzuklären.


Zur …

Entscheidung in Sachen Cicero

RA-Blog / Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Durchsuchung der Redaktionsräume des Magazins Cicero im April 2005 für verfassungswidrig erklärt (BVerfG, 1 BvR 538/06 vom 27.02.2007). Anlass für die Durchsuchung waren Zitate aus einem BKA-Berich…

„Cicero“ vs. Staatsanwaltschaft Potsdam – Bundesverfassungsgericht als Ringrichter

strafblog / Wie SPIEGEL-Online gestern berichtete, hat der Chefredakteur des Magazins Cicero, Wolfram Weimer, angekündigt, beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die im vergangenen September erfolgte BKA-Durchsuchung der Redaktionsräume einzureichen.…

“Cicero“-Razzia war rechtswidrig

Handakte WebLAWg / Die Anordnung der Durchsuchung der Redaktionsräume von CICERO und die Beschlagnahme der dort aufgefundenen Beweismittel stellen einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die Pressefreiheit des Beschwerdeführers dar. Die Gerichte…

Verfahren gegen Journalisten - Staatsanwälte uneinig

strafprozess / Im deutschen Ermittlungsverfahren gegen 17 Journalisten (s. meinen letzten Beitrag) sind offenbar auch Staatsanwälte nicht einer Meinung. Spiegel online zitiert heute einen Oberstaatsanwalt wie folgt: “Nach dem ‘Cicero’- Urteil ist…

Cicero-Durchsuchung war rechtswidrig

LawBlog / Die Durchsuchung der Cicero-Redaktion war rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht stellt in einem heute veröffentlichten Urteil fest, dass Medienmitarbeiter besonderem verfasssungsrechtlichen Schutz unterliegen. Dieser Schutz dürfe nicht dadurch…

Gegen den Strom

Jurabilis / Ich bekenne mich an dieser Stelle dazu, unseren Innenminister in seiner Haltung in Sachen Strafverfolgungsermächtigung (fälschlich als Cicero-Fall bezeichnet) zu unterstützen. Vielleicht verstehen ja noch mehr Leute, worum es geht, wenn sie das S…

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Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke aus Berlin trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen

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