Schily beruft sich auf Anwaltsmandatsverhältnis

Der Bundestag hat dem früheren Bundesinnenminister Otto Schily noch einmal vier Wochen Zeit gegeben, bisher nicht veröffentlichte Nebeneinkünfte anzugeben. Das Bundestagspräsidium kam zwar zu der Einschätzung, dass der SPD-Abgeordnete mit seiner Weigerung tatsächlich gegen die Verhaltensregeln für Abgeordnete verstoßen habe. Doch bevor das Gremium formal einen Verstoß feststellt und damit den Weg für Sanktionen freimacht, werde Schily noch einmal die Möglichkeit gegeben, binnen vier Wochen Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen, teilte der Bundestag mit.

Der Ex-Minister weigert sich unter Verweis auf seine Schweigepflicht als Rechtsanwalt beharrlich, seine Nebeneinkünfte offenzulegen. Es sei ihm nicht erlaubt, Details aus dem “Anwaltsmandatsverhältnis” Dritten gegenüber offenzulegen, so sein Argument. (…)

Quelle: tagesschau vom 16.01.2008

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Themen: Bundestag , Otto Schily , Tagesschau

Erschienen 17. Januar 2008 auf http://log.handakte.de/.

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